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Mehrwertsteuer und Pfand - unter die Lupe genommen

Inhaltsverzeichnis

Pfand und Mehrwertsteuer im gewerblichen Handel
Pfand und Mehrwertsteuer im gewerblichen Handel
Das Kapitel Mehrwertsteuer und Pfand ist recht kompliziert. Auch gibt es Unterschiede zwischen Groß- und Einzelhandel. Auch die Art des Getränks ist wichtig, wenn es um die Mehrwertsteuer geht.

Höhe der Mehrwertsteuer bei Mehrwegflaschen

Bei Mehrwegflaschen gibt es zwar übliche Pfandsätze, aber keine Vorschriften darüber, wie hoch dieser sein muss. Jeder Hersteller kann den Betrag frei wählen. Aber es gibt Vorschriften über die Mehrwertsteuer.

  • Wenn Sie ein Produkt, das mit einem verminderten Steuersatz besteuert wird, in einer Mehrwegverpackung verkaufen, wird auch das Pfand mit diesem Betrag versteuert. Angenommen, Sie verkaufen 1 l Milch in einer Pfandflasche zu 1 € zuzüglich 0,15 € Pfand, dann müssen Sie für 1,15 € Mehrwertsteuer abführen. Der Steuersatz beträgt 7%.
  • Verkaufen Sie aber 1 l Mineralwasser für 1 € plus 0,15 € Pfand, dann beträgt der Steuersatz 19 %.
  • Sobald Sie die Flasche wieder zurückgenommen und dem Kunden das Pfandgeld zurückerstattet haben, ist dies steuerlich gesehen eine Entgeltminderung, Sie bekommen die Mehrwertsteuer zurückerstattet, es ist jedoch keine Vorsteuer, da Sie keine Betriebsausgabe haben, sondern eine Einnahme zurückerstatten.
  • Meist wird das Pfandgeld über ein eigenes Konto gebucht. Bei der Entgeltminderung ist zu berücksichtigen, dass bei dieser die gleichen Steuersätze angewendet werden wie bei der Einnahme.

Pfand im gewerblichen Bereich

Im gewerblichen Warenverkehr ist es üblich, Nettopreise anzugeben. Die Mehrwertsteuer wird auf diese draufgeschlagen.

  1. Der Liter Milch würde in dem Fall zu 0,94 € angeboten werden. Mit Steuer wäre das 1,00 €. Das Bier würde zu 0,84 € veranschlagt, was mit Steuer ebenfalls 1 € ist.
  2. Das Pfandgeld beträgt aber trotzdem in beiden Fällen 0,15 €. Somit sieht die Rechnung so aus: Milch: (0,94 € + 0,15 €) * 0,07 = 0,0763 € Steuer. Bier: (0,84 € + 0,15 €) * 0,19 = 0,1881 € Steuer.
  3. Wenn Sie das Leergut zurücknehmen, geben Sie im Fall der Milch 0,15 € + 0,07 * 0,15 € = 0,1605 € zurück. Bei der Bierflasche geben Sie aber 0,15 € + 0,19 * 0,15 € = 0,1785 € zurück.
  4. Da der Kunde in dem Fall gewerblich handelt, muss er diese Beträge bei der Vorsteuer berücksichtigen. Wenn es um die Milch geht, verkürzt sich die Vorsteuer um 0,0105 €; geht es um das Bier, verkürzt sie sich um 0,0285 €. In beiden Fällen bleiben 0,15 € beim Kunden als Minderung der Ausgaben.

Die von Ihnen bei der Milch für das Pfand vereinnahmte Mehrwertsteuer von 0,0105 € wird von Ihnen an das Finanzamt abgeführt, aber vom Kunden als Vorsteuer geltend gemacht. Bei der Rückgabe wird der Betrag dem Kunden mit dem Pfand erstattet, Sie bekommen den Betrag vom Finanzamt zurück. Dieses bekommt den Betrag über die Kürzung der Vorsteuer erstattet. Die Steuer muss erhoben werden, auch wenn diese nach der Rückgabe der Flasche de facto nicht anfällt.

Pfand und Mehrwertsteuer im privaten Bereich

Im Einzelhandel werden die Preise inklusive Mehrwertsteuer angegeben, der Kunde führt keine Steuern ab. Die Rechnung sieht deshalb anders aus.

  1. Milch: 1 € + 0,15 € = 1,15 € ist der Bruttobetrag, der 1,07-mal der Nettobetrag ist. (+ 7 %). Netto sind dies also 1,15 € : 1,07 = 1,0748 €, die Steuer beträgt 0,0752 €. Bier: 1,15 € : 1,19 = 0,9994 € netto, die Steuer beträgt 0,1836 €.
  2. Bei der Rückgabe erstatten Sie dem Kunden in beiden Fällen 0,15 €. Wenn es sich um die Milchflasche handelt, haben Sie eine Einnahmeminderung von brutto 0,15 €, also netto von 0,14 €. Sie bekommen die Steuer von 0,01 € vom Finanzamt zurück. Beim Bier ist die Nettoeinnahmeminderung 0,126 €, Sie bekommen 0,024 € vom Finanzamt erstattet.

Auch in diesem Fall sieht es so aus, dass beim Finanzamt keine Steuer für das Pfand verbleibt, sofern die Flasche wieder an Sie zurückgegeben wird.

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