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Pfand mit Mehrwertsteuer? - So berechnen Sie Getränkepreise richtig

Im Grunde steht jedem Händler die Höhe des Pfandbetrages frei.
Im Grunde steht jedem Händler die Höhe des Pfandbetrages frei. © marika / Pixelio
Auf den Verkaufspreis von Waren aller Art wird in Deutschland eine Mehrwertsteuer erhoben. So können Sie im Supermarkt die tatsächlichen Preise mit Pfand und Steuer erkennen.

Im Supermarkt sind Preise meist brutto aber ohne Pfand

  • Die Beträge, die in Deutschland als Pfand auf Mehrwegflaschen erhoben werden, sind nicht gesetzlich geregelt aber doch recht einheitlich.
  • Auf Bierflaschen werden 8 Cent erhoben, die meisten anderen Flaschen kosten 15 Cent Pfand. Diese Regelung kann aber von jedem Getränkehersteller beachtet oder umgangen werden. Manche Glasflaschen werden zum Beispiel für 10 Cent verliehen.
  • Die Mehrwertsteuer wird auch auf das Pfand erhoben, was für die meisten Endverbraucher aber kein Problem darstellt. Die angegebenen Preise sind bereits inklusive der Umsatzsteuer angegeben.
  • Großhändler berechnen die Mehrwertsteuer dagegen häufig auf den genannten Betrag. Das heißt, der Supermarkt zahlt beim Großhändler für die Flaschen mehr Pfand, als er von seinen Kunden verlangt.
  • Der Pfandbetrag und die erhobene Steuer müssen auf der Rechnung detailliert angegeben werden. In der Regel wird für das Pfandgeld der gleiche Mehrwertsteuersatz verlangt wie für das Getränk darin. Milchflaschen werden also mit 7 % versteuert, Limonadenflaschen dagegen mit 19 %.
  • Sie müssen also als Händler beim Einkauf sehr genau darauf achten, ob das Pfand zum Beispiel bei Einwegflaschen als 25 Cent inklusive Steuer oder 25 Cent plus Steuer berechnet wird.

Probleme mit der Mehrwertsteuer

  • Falls Sie Endverbraucher sind, haben Sie keine Probleme, weil die genannten Beträge im Verkauf stets inklusive Steuer also brutto gerechnet werden. Lediglich bei Großhändlern kann es sein, dass die Beträge als netto angenommen und so verrechnet werden.
  • Halten Sie das gezahlte Pfand als ausstehenden Posten fest, da Sie dieses Geld zurückerhalten werden. Die Steuern, die Sie zuvor gezahlt haben, werden beim erneuten Einkauf wieder abgezogen.
  • Das eingenommene Pfand dürfen Sie als Rückstellung für ausstehende Forderungen einbehalten. Auch hier wird die vom Kunden gezahlte Steuer bei der Rückgabe wieder abgezogen.
  • Die Differenzen zwischen der Netto- und der Bruttoberechnung sind Unternehmerrisiko. Eine einheitliche gesetzliche Regelung fehlt, da das Flaschenpfand bei Mehrwegflaschen gar nicht und bei Einwegflaschen als Mindestbetrag geregelt ist.



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