In Deutschland gilt für Waren des täglichen Bedarfs ein ermäßigter Steuersatz. Nicht dazu zu zählen sind Getränke und Alkohol. Dabei treten viele Phänomene auf, denn Obst wird ermäßigt, Obstsaft hingegen voll versteuert.
Umsatzsteuergesetz erfasst jedes Produkt und jede Dienstleistung
- Das Steuerrecht macht es nicht ganz einfach, den Überblick zu behalten, wann zahlen sie den vollen Steuersatz in Höhe von 19 Prozent oder eine ermäßigte Steuer in Höhe von 7 Prozent (Stand 2012).
- Für ein und dieselbe Ware, beispielsweise Speisen und einige Getränke, kann unter bestimmten Voraussetzungen (Restaurantverzehr oder Lieferung) einmal der volle und ein anderes Mal der ermäßigte Steuersatz gelten.
- Welche Waren und Dienstleistungen wie besteuert werden, ergibt sich zum einen aus dem Paragrafen 12 des Umsatzsteuergesetzes und zum anderen aus zwei weiteren Tabellenanhängen mit mehr als 54 Kategorien.
- Für jedes Produkt und jede Dienstleistung gibt es eine Zolltarifnummer, auf deren Grundlage entschieden wird, sieben Prozent oder Regelsteuersatz.
Mehrwertsteuer - Regelsteuersatz auf Getränke
Für Getränke gilt in den meisten Fällen eine Mehrwertsteuer von 19 Prozent. Es sei denn, Sie trinken Leitungswasser oder Milch, denn dann zahlen Sie den ermäßigten Steuersatz. Der Gesetzgeber betrachtet die meisten Getränke nicht als zu begünstigende Grundnahrungsmittel.
- So gibt es durchaus einige unverständliche Regelungen, die nicht selten die Gerichte beschäftigen. Für unverarbeitetes Obst gilt 7 Prozent, da Agrarprodukte subventioniert sind. Dazu gehört auch Obst- und Gemüsepüree oder dickflüssiger Saft (Smoothies) sowie Marmelade.
- Wird das Obst durch die Obstpresse geschickt, wirkt sich das auf den Steuersatz fatal aus. Apfel- und Birnensaft lösen den vollen Mehrwertsteuersatz aus.
- Wird Milch mit Früchten versetzt, ist auch wieder Rätselraten angesagt.Der Gesetzgeber verlangt für einen ermäßigten Steuersatz, dass der Fruchtgehalt von Joghurt, Quark oder Shake nicht mehr als ein Viertel betragen darf.
- Wer gegen Laktose allergisch ist, wird steuerlich nicht begünstigt. Denn Sojamilch betrachtet der Gesetzgeber nicht als Milch im Sinne des Steuerrechts. Für Milch von der Kuh gelten jedoch sieben Prozent.
Auch beim Wasser mach das Gesetz Unterschiede. Sollten Sie Wasser aus der Leitung trinken, können Sie das steuerbegünstigt tun. Denn auf Leitungswasser fällt im Gegensatz zum Mineralwasser nicht der Regelsteuersatz an.
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