Voller Mehrwertsteuersatz (19 Prozent) und ermäßigter Mehrwertsteuersatz (7 Prozent) sind ein Instrument des Staates, um für Staatseinnahmen zu sorgen. Die Mehrwertsteuer ist zugleich die wichtigste Einnahmequelle des Staates.
Mehrwertsteuer - nur mit einer Erhöhung können Staatsschulden verringert werden
- Die Bundesregierung hat 2007 die Mehrwertsteuer, genannt auch Umsatzsteuer, von vorher 16 auf 19 Prozent erhöht. Doch die Mehrwertsteuer bietet generell Anlass für öffentliche Diskussionen. So ist nicht nachvollziehbar, warum Zeitschriften mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent belastet werden. Für Kinderartikel gilt aber der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent.
- Aus Sicht der Bundesregierung hat die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent zwei wichtige Ziele zu erfüllen. Es geht darum, durch mehr Staatseinnahmen für niedrigere Lohnnebenkosten zu sorgen und die Staatsverschuldung abzubauen.
- So wurde beispielsweise die Erhöhung von 16 auf 19 Prozent dazu genutzt, mit einem Prozentpunkt die Lohnnebenkosten zu verringern, und mit den anderen zwei Prozentpunkten den Schuldenabbau voranzutreiben.
Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für Lebensmittel und Zeitschriften
- Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz beträgt bereits seit 1983 sieben Prozent. Damit wird es einkommensschwächeren Privathaushalten möglich, sozialverträglich den Lebensunterhalt zu sichern. Die Mehrwertsteuer von 19 Prozent belastet Haushalte mit hohen Einkommen mehr, da sie entsprechende Waren kaufen und Dienstleistungen nutzen. Eine ermäßigte Umsatzsteuer von sieben Prozent gilt für Lebensmittel. Deren Anteil an den ermäßigten Artikeln liegt bei 75 Prozent.
- Dazu gehören außerdem land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Futtermittel sowie Zeitschriften, Bücher und Kunstgegenstände. Auch die Leistungen der Zahntechniker und zum Teil der Zahnärzte werden mit einem ermäßigten Umsatzsteuersatz abgerechnet.
- Außerdem wird auf ärztliche Leistungen, Kaltmieten oder Kontoführungsgebühren keine Mehrwertsteuer erhoben.
Beim Verkauf von Zeitschriften kommt nicht immer der ermäßigte Mehrwertsteuersatz zur Anwendung. Wenn Zeitschriften lediglich aus Werbung bestehen, wird der Regelsteuersatz fällig.
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