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Mängelliste der Wohnung bei Einzug erstellen - so machen Sie es richtig

Damit Sie an Ihrer Wohnung lange Freude haben, sollten Sie beim Einzug eine Mängelliste erstellen.
Damit Sie an Ihrer Wohnung lange Freude haben, sollten Sie beim Einzug eine Mängelliste erstellen.
Der Auftakt eines Umzuges ist die Übernahme einer neuen Wohnung. Selbst wenn es sich um einen Erstbezug handelt, sollten Sie sie genau in Augenschein nehmen und eventuelle Mängel in einer Mängelliste festhalten, denn für deren Beseitigung muss Ihr Vermieter geradestehen.

Ein Umzug ist immer eine aufreibende Angelegenheit. Es sind so viele Dinge zu beachten, dass es schwerfällt, den Überblick zu behalten. Seien Sie bei der Übernahme der neuen Wohnung trotzdem aufmerksam, denn Schäden, die nicht im Übergabeprotokoll vermerkt sind, können Ihnen später zur Last gelegt werden.

So erstellen Sie beim Einzug in Ihre Wohnung eine Mängelliste

  • Die Wohnungsübergabe erfolgt mit dem Vermieter oder dessen Vertreter, beispielsweise der Hausverwaltung. Gemeinsam werden alle im Mietvertrag enthaltenen Räumlichkeiten besichtigt und Eigentümlichkeiten, noch zu erledigende Veränderungen und bereits vorhandenen Beschädigungen protokolliert.
  • Typische Beschädigungen an der Wand sind Dübellöcher, Risse und Löcher in der Tapete. Auf dem Fußboden werden häufig Wasserflecken (insbesondere auf Parkett), Risse in Fußbodenfliesen oder Flecken und Löcher in Teppichen entdeckt, aber auch eine knarrende Diele kann als Mangel festgehalten werden. Überprüfen Sie die Fenster, sie sollten nicht klemmen und sich gut öffnen und schließen lassen und  überprüfen Sie außerdem die Funktion der Toilettenspülung und aller Armaturen.
  • Stellen Sie nach der Übergabe weitere Mängel fest, die zuvor übersehen worden sind, so protokollieren Sie diese und senden Sie das Protokoll umgehend der Hausverwaltung zu. Das gilt auch, wenn diese Mängel nicht behoben werden müssen, sonst werden Sie beim Auszug eventuell dafür haftbar gemacht.
  • Alle Mängel sollten in der Mängelliste möglichst genau beschrieben werden. Eine allgemeine Notiz wie "Flecken auf dem Teppich" reicht nicht aus, halten Sie auch die Größe und Art der Flecken fest.
  • Haben Sie keine Hemmungen bei der Übergabe der Wohnung alle Schäden anzuzeigen. Das ist ein ganz normaler Vorgang, der einen Hausverwalter nicht ärgerlich stimmt.
  • Im Übrigen haften Sie nicht für Schäden, welche durch normale Abnutzung entstehen, dieses Risiko trägt der Vermieter. Außerdem kann ein Mieter auch nur für den tatsächlichen Schaden haftbar gemacht werden. Wegen eines kleinen Lochs in der Tapete wird nicht das Neutapezieren des gesamten Raumes in Rechnung gestellt.
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