Es ist nicht ungewöhnlich, dass die Schlüsselübergabe vor dem Einzug erfolgt. Eigentlich geht es gar nicht anders, da Sie ohne Schlüssel nicht in die Wohnung kommen. Erfolgt die Schlüsselübergabe aber längere Zeit vor dem Einzug, sollten Sie darauf achten, dass Sie als Mieter für vieles verantwortlich sind. Das Mietrecht gibt Ihnen die Richtung vor.
Das Mietrecht macht Sie nach dem Einzug verantwortlich
- Ein von dem Vermieter und Ihnen unterschriebener Mietvertrag ist selbstverständlich. Er ist die Grundlage, nach der das Mietrecht Ihre Rechte und Pflichten bestimmt.
- Aber: Sie müssen die Miete erst dann zahlen, wenn die Schlüsselübergabe erfolgt ist. Schließlich muss Ihnen der Vermieter nach dem Mietrecht den Gebrauch der Wohnung ermöglichen. Dies kann er nur nach der Schlüsselübergabe.
Schlüsselübergabe begründet Mietzahlungspflicht
- Nach der Schlüsselübergabe beginnt allerdings Ihre Mietzahlungspflicht, es sei denn, Sie vereinbaren mit dem Vermieter, dass Sie die Wohnung vielleicht erst noch renovieren und ab einem bestimmten Zeitpunkt mit der Mietzahlung beginnen.
- Ab dem Zeitpunkt der Schlüsselübergabe haben Sie die Verfügungsgewalt über die Wohnung. Wann Sie dann einziehen, ist unerheblich. Achten Sie also darauf, dass die Wohnung verschlossen ist, wenn Sie diese verlassen. In Ihrem eigenen Interesse sollte sie für unbefugte Dritte nicht zugänglich sein.
Nicht ohne Übergabeprotokoll übernehmen
- Erstellen Sie anlässlich der Schlüsselübergabe unbedingt ein Übergabeprotokoll. Denken Sie nicht nur an die Schlüssel. Wichtig ist, in welchem Zustand Sie die Wohnung übernehmen. Gibt es nach der Schlüsselübergabe Probleme, sind Sie im Nachteil.
- Wichtig ist, dass ein eventueller Vormieter die Wohnung verlassen hat. Akzeptieren Sie keinesfalls die Schlüsselübergabe, solange ein Vormieter noch in der Wohnung ist. Sie setzen sich dem eventuellen Verdacht aus, die Wohnung in Abwesenheit des Vormieters vielleicht betreten zu haben.
- Achten Sie darauf, die Zählerstände für Strom, Gas, Wasser gemeinsam mit dem Vermieter oder gegebenenfalls mit dem Vormieter abzulesen und zu dokumentieren.
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