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Lohnsteuerabzugsbescheinigung - so wird das Formular ausgefüllt

Inhaltsverzeichnis

Die Lohnsteuerabzugsbescheinigung dem Arbeitgeber aushändigen
Die Lohnsteuerabzugsbescheinigung dem Arbeitgeber aushändigen
Jeder, der keine Lohnsteuerkarte von dem Jahr 2010 hat, weil er vielleicht erst danach begonnen hat zu arbeiten, benötigt eine Lohnsteuerabzugsbescheinigung. Die elektronische Lohnsteuerkarte sollte eigentlich schon längst die Lohnsteuerkarte aus Papier ersetzen, wird aber erst im Jahre 2013 eingeführt. Bis dahin können Sie eine Lohnsteuerabzugsbescheinigung als Übergangslösung beantragen.

Was Sie benötigen

  • Meldebescheinigung
  • Steueridentifikationsnummer

So beantragen Sie die Lohnsteuerabzugsbescheinigung

  1. Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt. Sie können dies ermitteln, indem Sie einfach Ihre Adresse und Postleitzahl in die Suche auf der Website des Finanzamtes eingeben.
  2. Dann suchen Sie das Formular "Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2012" aus und drucken es anschließend aus.
  3. Schreiben Sie oben links auf das Formular Ihre Steueridentifikationsnummer. Sind Sie verheiratet, schreiben Sie daneben die Steueridentifikationsnummer Ihres Ehegatten.
  4. Nun tragen Sie Ihre Personalien, wie zum Beispiel Name, Adresse und Wohnort ein.
  5. Geben Sie dann Ihre Steuerklasse die Zahl der Kinderfreibeträge, Namen und Steueridentifikationsnummer der Kinder, Ihren Kirchensteuerabzug und die Angaben Ihres Ehegatten.
  6. Danach geben Sie einfach den Grund dafür an, dass Sie die Lohnsteuerabzugsbescheinigung beantragen, und den Freibetrag.
  7. Geben Sie dann den ausgefüllten Antrag auf die Lohnsteuerabzugsbescheinigung bei Ihrem örtlich zuständigen Finanzamt ab. Sind Sie aus dem Ausland zugezogen, benötigen Sie nicht die Steueridentifikationsnummer, sollten aber zu Ihrem ausgefüllten Antrag noch eine aktuelle Meldebescheinigung vorlegen können.

Gründe für die Lohnsteuerabzugsbescheinigung

  • Die elektronische Lohnsteuerkarte wird leider erst verspätet eingeführt. Nach 2010 wurde die Lohnsteuerkarte in Papierform jedoch nicht mehr gedruckt. Wer zwischen 2011 und 2012 beginnt zu arbeiten, hat daher keine Lohnsteuerkarte. Für dieses Problem gibt es die Lohnsteuerabzugsbescheinigung.
  • Haben Sie keine Lohnsteuerkarte für das Jahr 2010, sollten Sie unbedingt einen Antrag auf die Lohnsteuerabzugsbescheinigung stellen.
  • Wer die Lohnsteuerkarte 2010 hat, benötigt darüber hinaus keinen Antrag auf die Lohnsteuerabzugsbescheinigung, weil die Lohnsteuerkarte auch für 2011 und 2012 gilt, bis die elektronische Lohnsteuerkarte eingeführt wird (Stand: Januar 2012).
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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