Jeder, der in einem festen Arbeitsverhältnis steht und regelmäßig Gehalt bezieht, muss Lohnsteuer bezahlen. Unter bestimmten Umständen gewährt der Gesetzgeber eine Lohnsteuerermäßigung. Eine Lohnsteuerbefreiung gibt es nur in seltenen Fällen. Sie betrifft nur einen sehr kleinen, genau definierten Personenkreis.
Wer erhält eine Lohnsteuerbefreiung?
Grundsätzlich sind nur solche Bezüge von der deutschen Lohnsteuerpflicht befreit, die in speziellen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung erfasst sind. Wirksam wird die Befreiung mit dem Vorlegen einer Freistellungserklärung des zuständigen Finanzamtes.
- Wer kommt in der Bundesrepublik in den Genuss direkter Lohnsteuerbefreiungen? Sie sind nur in einigen wenigen Fällen möglich. Die Pflicht, Lohnsteuer zu zahlen, gilt vor allem nicht für diplomatische oder konsularische Vertreter. Sie dürfen weder deutsche Staatsangehörige sein noch sich nicht ununterbrochen im Inland aufhalten.
- Der Lohnsteuer unterliegen ebenfalls nicht Angehörige ausländischer Streitkräfte mit ständigem Wohnsitz in Deutschland. Auch Arbeitnehmer in den Einrichtungen der Europäischen Union (EU) oder internationalen Organisationen (UNO, UNESCO, OECD) genießen eine komplette Lohnsteuerbefreiung.
Trotz Auslandsentsendung Steuerpflicht in Deutschland
Wenn Sie sich für längere Zeit ins Ausland begeben, unterliegen Sie unter Umständen der Steuergesetzgebung des Gastlandes.
- Das hängt vom gewöhnlichen Wohnaufenthalt im Ausland ab. Sie wohnen dann mehr als sechs Monate außerhalb Deutschlands. Arbeiten Sie im Ausland und wohnen in der Bundesrepublik, sichern spezielle Doppelbesteuerungsabkommen, dass Sie in Deutschland keine Steuern zahlen.
- Dennoch gibt es besondere Umstände, die eine Steuerpflicht in Deutschland zur Folge haben. Immer dann ist das zutreffend, wenn Sie sich weniger als 183 Tage pro im Ausland aufhalten oder wenn die Entlohnung von einem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber erfolgt.
- Sie könnten aus steuerlichen Gründen, eine gemietete Wohnung kündigen oder die eigene Wohnung/Haus verkaufen, weil Sie Ihren inländischen Wohnsitz aufgeben wollen. Steuerlich gesehen würden Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland behalten, wenn Familie oder Ehepartner Deutschland nicht gleichfalls verlassen würden.
Wollen Sie Ihren Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik verlegen, sichern Sie sich eine Lohnsteuerbefreiung durch die Beantragung der Freistellung von der deutschen Lohnsteuer. Die Freistellungsbescheinigung wird für höchstens drei Jahre ausgestellt. Sie erhalten vom neuen Auslandsstandort (Betriebsstättenfinanzamt) einen Nachweis über Ihre bisherigen und künftigen Steuerzahlungen.
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