Der Deutsche Rentenversicherung Bund rät Interessierten nicht ohne Grund, sich frühzeitig mit den persönlichen Voraussetzungen für eine Rentenzahlung ins Ausland zu beschäftigen. Einen Überblick über Informationsmöglichkeiten und örtliche Beratungsstellen erhalten Auswanderunwillige auf der Webseite der Deutsche-Rentenversicherung-Bund.de (Rubrik "Beratung").
Rentenzahlung im Ausland - Einschränkungen bei Erwerbsunfähigkeitsrenten
Für einen Rentenversicherungsträger macht es einen Unterschied, ob Sie Ihren Wohnsitz als Rentner vorübergehend oder dauerhaft außerhalb Deutschlands haben.
- Keine Probleme bereitet eine Rentenzahlung, wenn Sie als Rentenempfänger zeitweilig im Ausland wohnen und mehr als sechs Monate in Deutschland leben. Hier erhalten Sie in jedem Fall Ihre Rente in voller Höhe gezahlt. Leben Sie länger als sechs Monate im Ausland, gilt das als dauernder Aufenthalt. Unter Umständen müssen Sie mit Einschränkungen rechnen. Solche Einschränkungen können den Rentenanspruch oder auch die Rentenhöhe betreffen.
- Ein eingeschränkter Rentenanspruch besteht beispielsweise bei Renten aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit. Zu unterscheiden ist dabei, ob Sie eine Rente bei Wohnsitz im Ausland beantragen oder ob Sie eine bereits erteilte Rente wegen verminderter Erwerbsunfähigkeit beziehen. Bei Antragstellung auf Erwerbsunfähigkeitsrente und Wohnsitz im Ausland müssen Sie in einem Land wohnen, welches mit Deutschland entsprechende Sozialversicherungsabkommen hat, um eine Rente erhalten zu können.
- Haben Sie Ihre Rente in Deutschland beantragt und erhalten, können Sie sich in den EU-Ländern problemlos bis zu sechs Monate aufhalten, ohne dass das negative Auswirkungen auf die Höhe Ihrer Rentenzahlung hat.
- Eventuelle Einschränkungen bei der gesetzlichen Rente werden von mehreren Faktoren abhängig gemacht. Diese Faktoren sind Staatsangehörigkeit, anrechenbare Zeiten in der Rentenversicherung, Geburtsdatum, Zeitpunkt der Auswanderung und Auswanderungsland sowie Höhe der Entgeltpunkte.
Altersrente muss seit 2005 versteuert werden
Ihre Altersrente erhalten Sie immer ohne Abzüge ins Ausland gezahlt. Dabei spielt das Land, in dem Sie Ihren Ruhesitz haben, keine Rolle. Dennoch gibt es einige Dinge zu beachten.
- Bei einer Rentenzahlung im Ausland entfällt eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Sie müssen sich daher vor Ort krankenversichern.
- Renten werden seit 2005 besteuert. Das gilt nicht nur für Renten, die Sie im Inland erhalten. Zahlt man Ihnen eine deutsche Rente mit Wohnsitz im Ausland, müssen Sie diese versteuern. Dazu müssen Sie beim Finanzamt Neubrandenburg, zuständig für Rentner im Ausland, eine Steuererklärung abgeben. Das Finanzamt prüft unter Berücksichtigung eventueller anwendbarer Doppelbesteuerungsabkommen, ob und wie viel Steuern auf Sie zukommen.
Nicht wenige deutsche Rentner mit einer Rente im Ausland werden seit 2005 mit Steuerbescheiden überhäuft. Oft sollen sie hohe Nachforderungen begleichen. Wenden Sie sich als Betroffener unbedingt an einen auf deutsche Rentenangelegenheiten spezialisierten Fachanwalt.
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