Wenn Sie in Deutschland als Selbstständiger und Freiberufler Einkünfte erzielen, müssen Sie einmal im Jahr eine Einkommensteuererklärung abgeben. Als Arbeitnehmer mit Lohnsteuerklasse 3 sind Sie nicht nur verheiratet, sondern gleichfalls zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Freiwillig dürfen Sie unter Umständen als Inhaber der Steuerklasse 1 entscheiden.
Welchen Unterschied gibt es zwischen der Steuerklasse 1 und 3?
Die Wahl der Steuerklasse hat unmittelbare Auswirkungen auf die Höhe der Lohnsteuer, zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer. Die Lohnsteuer kann in einer speziellen Lohnsteuertabelle ermittelt werden. Neben der freiwilligen Abgabe einer Steuererklärung und einer Abgabepflicht gibt es weitere wichtige Unterschiede zwischen der Steuerklasse 1 und 3.
- Wer einer abhängigen und versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht, kann die Steuerklasse 1 unter bestimmten Voraussetzungen auf der Lohnsteuerkarte eintragen. Die Eintragung berechtigt zum Absetzen von Grundfreibetrag, Arbeitnehmerpauschbetrag, Vorsorgepauschale und Sonderausgabenpauschbetrag.
- Erhalten können die Steuerklasse unter anderem Arbeitnehmer, die ledig oder mit im Ausland lebenden Ehegatten verheiratet sind. Auch bei dauerhaft getrennt lebenden Arbeitnehmern erhalten Verheiratete, wie Geschiedene oder Verwitwete auch, die Steuerklasse 1.
Für Verheiratete gibt es eine Wahlmöglichkeit bei der Lohnsteuerklasse
- Im Unterschied zur Lohnsteuerklasse 1 gilt die Steuerklasse 3 grundsätzlich für verheiratete Arbeitnehmer. Der andere verheiratete Ehepartner bezieht dann keinen Lohn oder er ist der Steuerklasse 5 zugeordnet.
- Für die Steuerklasse 3 ist außerdem ein gemeinsamer Wohnsitz beider Ehegatten in Deutschland vorgeschrieben. Kinderfreibeträge werden auf der Lohnsteuerkarte eingetragen.
- Einen Unterschied gibt es hinsichtlich der Freibeträge. Inhaber der Steuerklasse 1 haben einen Grundfreibetrag in Höhe von 8.004 Euro. Bei Eintrag der Steuerklasse 3 verdoppelt sich der Grundfreibetrag.
Von der Steuerklasse 1 in die 3 kann man nach einer standesamtlichen Trauung wechseln. Als Verheiratete darf man auch einmal im Jahr von der Steuerklasse 4 in die 3 oder zurück wechseln.
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