Manche Sozialabgaben werden zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter aufgeteilt. Hier entrichtet also nicht nur der Arbeitnehmer Abgaben vom Brutto-Lohn, sondern auch das Unternehmen, in welchem er angestellt ist, muss einen Teil dieser Lohnnebenkosten tragen.
Diese Lohnnebenkosten trägt der Arbeitgeber
- Die Beiträge zur Rentenversicherung teilen sich hälftig zwischen dem Unternehmen und Arbeitnehmer auf. Die entsprechenden Kosten machen auch den größten Teil der Sozialabgaben aus.
- Dies gilt ebenso für die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung. Bei der Krankenversicherung hingegen zahlt der Arbeitgeber etwas mehr als der jeweilige Mitarbeiter. Die genaue Höhe ist hier abhängig vom genauen Versicherungssatz der betreffenden Krankenkasse. Diese Aufteilung soll eine übermäßige Belastung von Mitarbeitern vermeiden, aber auch dafür sorgen, dass Unternehmen nicht zu hohe Zusatzkosten zahlen müssen, um neue Beschäftigte einzustellen.
- Mit einem Lohnnebenkostenrechner kann dann bestimmt werden, welche tatsächlichen Kosten im Einzelfall für Arbeitgeber resultieren. Denn die einzelnen Sozialabgaben sind jeweils Prozentsätze des Brutto-Lohnes und variieren daher mit der Höhe des Entgelts.
Einen Lohnnebenkostenrechner nutzen
- Rufen Sie den Lohnnebenkostenrechner auf und tragen Sie die entsprechenden Angaben zur ausgeschriebenen Stelle ein. Entscheidend ist vor allem der Brutto-Lohn, denn dieser ist Basis der Kalkulation von Sozialbeiträgen. Wichtig ist zudem die Lohnsteuerklasse des Mitarbeiters, die Sie entweder erfragen können oder durch die elektronische Lohnsteuerbescheinigung bzw. Lohnsteuerkarte erfahren.
- Ob der Mitarbeiter Mitglied einer Kirche ist, muss zwar im Rechner angegeben werden, hat aber für Sie als Arbeitgeber keinen Einfluss auf Ihre Ausgaben. Ebenso müssen das Bundesland, und das Alter sowie der Familienstand des Mitarbeiters angegeben werden.
- Wenn ein Angestellter mindestens 23 Jahre alt ist und keine Kinder hat, dann resultiert daraus eine leichte Erhöhung der Beiträge zur Pflegeversicherung.
- Tragen Sie im Lohnnebenkostenrechner ebenso ein, ob der Beschäftigte gesetzlich renten- und krankenversichert ist.
- Mit „Berechnen“ erhalten Sie dann das Ergebnis und sehen detailliert aufgelistet, welche Kosten für Sie als Arbeitgeber über den reinen Lohn hinaus entstehen.
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