Die Sozialversicherung sichert jedem Einzelnen einen stabilen Lebensstandard. Das verlangt im Gegenzug, dass die Finanzierung des gesetzlichen Versicherungssystems gewährleistet ist.
Was bedeutet Sozialabgaben?
Im Allgemeinen lassen sich drei Bedeutungen des Wortes feststellen.
- Zum einen werden Sozialabgaben (auch Sozialbeiträge) als Zahlungen an die Sozialversicherung bezeichnet. Beiträge entrichten entweder der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber oder beide anteilig.
- Zum anderen definiert man Sozialbeiträge (Sozialversicherungsbeitrag) als die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern geleisteten Aufwendungen zum Finanzieren der verschiedenen Zweige der Sozialversicherung.
- Schließlich werden Sozialabgaben als Summe der Beiträge für die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung definiert. Zahlen müssen Sie sie als Arbeitnehmer immer dann, wenn Sie einer Beschäftigung nachgehen, die unter die Versicherungspflicht fällt.
- In welcher Höhe Beiträge zur Sozialversicherung anfallen, hängt vom Bruttoentgelt des Arbeitnehmers ab. Hier gibt es einen Maximalbetrag. Nicht betroffen sind Teile des Einkommens, die über der jährlich neu festgesetzten Beitragsbemessungsgrenze liegen.
- Steigen die Einkommen, erhöhen sich im Allgemeinen auch die Bemessungsgrenzen. Einige Arbeitnehmer müssen in der Folge höhere Sozialabgaben zahlen. Die Unternehmen erwartet dann gleichfalls ein Kostenanstieg, da sie die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
Welche Abgaben sind bei Minijob zu entrichten?
- Bei einem Minijob bzw. 450-Euro-Job muss der Arbeitgeber Sozialabgaben leisten. Er zahlt Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung fast vollständig allein.
- Als Minijobber unterliegen Sie zwar der Rentenversicherungspflicht, doch können Sie sich befreien lassen. Da der Arbeitgeber pauschal 15 Prozent zahlt, kommt auf Sie im Höchstfall ein geringer Eigenanteil zu. Beträgt beispielsweise der Beitragssatz 18,5 Prozent, dann sind das 3,5 Prozent.
- Uneingeschränkt Gültigkeit hat die Regelung zur Versicherungsfreiheit im Falle einer kurzfristigen Beschäftigung. Hier fallen grundsätzlich keine Sozialabgaben an. Lediglich einige Umlagen muss der Arbeitgeber entrichten.
- Selbstverständlich muss das Arbeitsentgelt versteuert werden. Möglich ist eine pauschale Anwendung oder die Versteuerung nach Lohnsteuerkarte. Steuerfreibeträge können natürlich genutzt werden.
Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten hinsichtlich einer Sozialversicherungspflicht prüfen. Denn wenn neben einem Minijob eine weitere Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber besteht, müssen vollumfänglich Beiträge entrichtet werden.
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