Die Begriffe „brutto“ und „netto“ bringen zum Ausdruck, ob gewisse Abgaben, die beim Gehalt geleistet werden müssen, bereits von Ihrem Lohn abgezogen wurden oder ob dies noch nicht geschehen ist.
Was ist das Brutto-Arbeitsentgelt?
- Als Brutto-Arbeitsentgelt wird zumeist das Gehalt bezeichnet, das Ihnen vertraglich bei einer Arbeitsstelle zugesichert wurde. Wenn Sie also in Stellenanzeigen etc. Angaben zum Lohn finden, dann ist mit dieser Angabe „brutto“ gemeint. Nur dann, wenn etwa bei Gehaltsvergleichen explizit vom Nettolohn die Rede ist, dann ist das von Abgaben bereinigte Entgelt gemeint.
- Das Bruttogehalt bekommen Sie als Angestellter jedoch nicht ausgezahlt, denn hier sind noch verschiedene Abgaben zu leisten, die Ihr Arbeitgeber direkt an die zuständigen Sozialkassen oder an die Finanzbehörden abführt. Der für Sie tatsächlich resultierende Lohn ist dann „netto“.
- Diese Abgaben untergliedern sich in Steuern (Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer) und Sozialabgaben (Rentenversicherungskosten, Beiträge zur Krankenversicherung sowie zur Pflege- und Arbeitslosenversicherung). Wie hoch die Abgaben jedoch sind und wie viel Ihnen danach vom Arbeitsentgelt netto bleibt, hängt von Ihrem Familienstand ab.
- So können Eheleute gemeinsam veranlagt werden und zahlen dann weniger Steuern, wenn sie sich in Ihrem Einkommen deutlich voneinander unterscheiden und so eine günstigere Besteuerung erreichen. Ebenso wirken sich Kinder auf die Abgabenhöhe aus, hier gibt es Kinderfreibeträge bei der Einkommensteuer. Kinderlosen hingegen werden ab einem gewissen Alter höhere Beiträge zur Pflegeversicherung abgezogen.
Was ist der Nettolohn?
- Von Ihrem Bruttogehalt entrichtet Ihr Arbeitgeber die Einkommensteuer. Diese wächst mit zunehmender Höhe des Gehalts und ist in Abhängigkeit von der eigenen Steuerklasse und eventuellen Kinderfreibeträgen zu zahlen. Ebenso wird die Kirchensteuer abgezogen, wenn Sie Mitglied der evangelischen oder katholischen Kirche sind. Dazu kommt noch der Solidaritätszuschlag, der nach der Wiedervereinigung Deutschlands eingeführt wurde und dem wirtschaftlichen Aufbau von strukturschwachen Regionen dienen soll.
- Einen großen Teil der Abgaben vom Arbeitsentgelt machen zudem die Sozialversicherungsbeiträge aus. Damit Sie im Alter, wenn Sie nicht mehr arbeiten, eine Rente erhalten, sind Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen. Auch diese werden, wie alle anderen Abgaben auch, direkt von Ihrem Arbeitgeber abgezogen.
- Weiterhin zahlen Sie Beiträge an Ihre Krankenkasse. Je nach Anbieter der Krankenversicherung variieren diese Beiträge etwas, sodass bei verschiedenen Personen der Brutto-netto-Unterschied beim Arbeitsentgelt unterschiedlich ausgeprägt ist. Hinzu kommen Abgaben zur Pflegeversicherung und zur Arbeitslosenversicherung.
- Selbstständige hingegen sind häufig nicht gesetzlich renten- und pflegeversichert und erhalten somit mehr netto vom Bruttogehalt. Hier müssen die entsprechenden sozialen Absicherungen jedoch selbst finanziert werden (etwa als private Krankenversicherung) und der Arbeitgeberanteil - also der Teil der Sozialversicherungsbeiträge, den ein Arbeitgeber zuzahlt - entfällt ebenfalls.
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