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Lohnabtretung: Das Formular richtig erstellen - so geht's

Lohnabtretungen sind formbedürftig.
Lohnabtretungen sind formbedürftig.
Lohnabtretung ist so eine Sache. Sie wird von anderen Gläubigern gerne angezweifelt. Die Gerichte stellen strenge Anforderungen. Außerdem schützt das Gesetz den Arbeitnehmer als Schuldner. Im Formular müssen Gläubiger diese Gegebenheiten berücksichtigen. Sonst ist es Makulatur.

Mit einer Lohnabtretung erklärt sich der Arbeitnehmer als Schuldner einverstanden, dass der durch die Abtretung begünstigte Gläubiger bei Zahlungsschwierigkeiten seine Forderung direkt beim Arbeitgeber einziehen kann. Lohnabtretungen müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, um wirksam zu sein (BGH NJW 1992, 2626). Ein entsprechendes Abtretungsformular muss diese berücksichtigen.

Im Formular müssen diese Aspekte geregelt sein

  • Bezeichnen Sie im Formular die beteiligten Parteien.
  • Im Formular muss das Einkommen, das abgetreten werden soll, genau bezeichnet werden. Handelt es sich also um Lohn, Gehalt, Provision, Honorar, Übergangsgeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld?
  • Heißt es im Formular, dass Lohn abgetreten werden soll und erhält der Arbeitnehmer eine Provision, gehen Sie als Gläubiger leer aus.
  • Bezeichnen Sie Ihren Anspruch als Gläubiger. Beispiel: "Darlehensvertrag vom 12.12.2012."
  • Es müssen die Voraussetzungen beschrieben werden, wann die Abtretung beim Arbeitgeber offengelegt werden darf. Beispiel: "Zahlungsrückstand mit zwei Raten nach  Fristsetzung von 2 Wochen ... ." Sie müssen damit die Verwertung der Sicherheit androhen.
  • Die Lohnabtretung muss in ihrem Umfang begrenzt sein. Beispiel: "Bis zur vollständigen Bezahlung des Darlehensvertrages vom xy".
  • Stellen Sie klar, dass sich der mit der Abtretung gesicherte Betrag anteilig um die Tilgungsleistungen des Arbeitnehmers als Schuldner verringert.
  • Im Formular sollte eine Freigabeklausel enthalten sein: Bei vollständiger Bezahlung der Forderung wird der Anspruch freigegeben.
  • Es ist klarzustellen, ob die Abtretung die einzige Sicherheit ist oder zusätzlich zum Beispiel Eigentumsvorbehalt, Bürgschaften oder die Hinterlegung des Kfz-Briefes als Sicherheit dienen. Klären Sie ein eventuelles Rangverhältnis, welche Sicherheit vorrangig zu verwerten ist.

Nur pfändbares Einkommen unterliegt der Lohnabtretung

  • Ferner ist klarzustellen, dass der Arbeitnehmer nur den pfändbaren Teil seines Einkommens gemäß §§ 850 c, f ZPO abtreten kann. Gemäß § 400 BGB kann eine Forderung nämlich nicht abgetreten werden, soweit sie der Pfändung nicht unterworfen ist. Der Arbeitnehmer soll vor sich selbst geschützt werden, damit er nicht das Existenzminimum für sich und seine Familie zur Finanzierung von Darlehen verwendet.
  • Rechnen Sie damit, dass in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung die Lohnabtretung ausgeschlossen sein kann, sodass die Erklärung des Schuldners nichtig ist.
  • Dieser Text ist eine Orientierungshilfe. Lassen Sie sich vor allem bei höheren Forderungen juristisch beraten und verlassen Sie sich keinesfalls darauf, dass Sie ein solches Formular eigenständig rechtssicher erstellen könnten.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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