Was Sie benötigen
- offene und unbestrittene Forderung
- aktuelle Anschrift des Schuldners
- Antragsformulare
Wenn Sie eine offene Forderung haben, die nicht von einer Gegenleistung abhängt und die Ihr Schuldner nicht beglichen hat, sollten Sie das gerichtliche Mahnverfahren einleiten, um einen Mahnbescheid zu erstellen. Dies ist ein vereinfachtes Gerichtsverfahren, das der Durchsetzung von Geldforderungen dient. Normiert ist es in §§ 688 ff. ZPO.
So erstellen Sie einen Mahnbescheid
- Sie sollten einen Antrag bei dem örtlich zuständigen zentralen Mahngericht stellen. Sie benötigen einen Antragsvordruck.
- Sie erhalten die Formulare im Schreibwarenhandel oder elektronisch im Internet. Die Zuständigkeit ist je nach Bundesland anders. Dieser Antrag wird anschließend von einem Rechtspfleger bearbeitet. Geht es um eine arbeitsrechtliche Streitigkeit, ist das Arbeitsgericht zuständig. In Nordrhein-Westfalen gibt es z.B. zwei zentrale Mahngerichte, das Amtsgericht Hagen und das Amtsgericht Euskirchen. Die Zuständigkeit richtet sich danach, in wessen Gerichtsbezirk der Antragssteller seinen Wohnort hat.
- Sie können beim zentralen Mahngericht im automatisieren Verfahren eine Kennziffer schriftlich beantragen.
- Reichen Sie den Antrag zum Erstellen des Mahnbescheids formlos beim zuständigen Mahngericht ein. Der Antrag löst Kosten für Sie aus, die bezahlt werden müssen, bevor Ihr Antrag bearbeitet wird.
- Sie erhalten anschließend vom Mahngericht einen Mahnbescheid. Auf dieser Grundlage können Sie einen Vollstreckungsbescheid beantragen, mit dem Sie danach einen Gerichtsvollzieher beauftragen können. Beachten Sie, dass Ihr Schuldner gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen kann. In diesem Fall müssten Sie den Rechtsweg einleiten.
Viel Erfolg beim Erstellen des Mahnbescheids.
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