Was Sie benötigen
- Krankenkasse
Was Arbeitsunfähigkeit bedeutet
Sind Sie arbeitsunfähig, werden Sie von Ihrem Arzt krankgeschrieben. Einige sagen dazu auch AU-Bescheinigung, in der Schweiz sagt man Arztzeugnis.
- Entweder muss ein Zahnarzt oder ein Arzt Sie krankschreiben. Sie erhalten dann einen "gelben" Schein, die AU-Bescheinigung. Sind Sie länger als 6 Wochen krank, wird kein gelber Schein mehr benötigt.
- Es gibt mittlerweile einige Arbeitgeber, die die AU-Bescheinigung schon am ersten Tag der Erkrankung haben möchten. In der Regel muss diese aber spätestens am vierten Tag dem Chef vorliegen.
- Es gibt Situationen, in denen Sie schon in etwa sagen können, wie lange Sie krank sind beziehungsweise, dass es wahrscheinlich länger als 6 Wochen dauern wird. Sie müssen dem Arbeitgeber zwar nicht sagen, warum Sie erkrankt sind, aber der Fairness halber sollten Sie ihm die Krankheitszeit mitteilen, damit er sich darauf einstellen kann.
- Den gelben Schein bekommen Sie nur, wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, als Privatpatient reicht eine Bescheinigung aus.
- Die erste Seite des gelben Scheins bekommt Ihre Krankenkasse und die zweite Seite ist für Ihren Arbeitgeber. Dort ist kein Diagnoseschlüssel vermerkt. Die letzte Seite verbleibt bei Ihrem Arzt.
Sie werden bis zu sechs Wochen den sogenannten gelben Schein bekommen, solange die Entgeltfortzahlung dauert.
Was Sie tun sollten, wenn Sie länger als 6 Wochen krank sind
- Sind Sie länger als 6 Wochen krankgeschrieben, bekommen Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einen Auszahlschein. Dort ist alles vermerkt, was für die Krankenkasse wichtig ist (unter anderem Diagnoseschlüssel und Dauer der Krankschreibung). Der Arzt vermerkt noch zusätzlich, wenn möglich, wie lange Sie eventuell noch krankgeschrieben sind. Die private Versicherung hat Ihre eigenen Formulare. Dort müssen Sie für die Krankengeldzahlung meist einen extra Tarif abgeschlossen haben.
- Sie sollten etwas auf jeden Fall beachten: Wenn Sie länger als 6 Wochen krankgeschrieben sind, und Sie erhalten von Ihrer Krankenkasse den Auszahlschein, muss dieser unbedingt lückenlos sein. Ist dies nicht der Fall, wird das Krankengeld sofort eingestellt. Es wird wahrscheinlich keine Krankenkasse mehr geben, die dies nicht tun wird.
- Beispiel: Sie sind bis zu einem Sonntag krankgeschrieben. Dann müssen Sie schon am Freitag zum Arzt, um die Folgeerkrankung bescheinigen zu lassen. Liegt der Auszahlschein erst am Montag vor, können Sie davon ausgehen, dass die Krankengeldzahlung eingestellt wird. Die Wochenenden zählen ebenso mit.
Falls Sie einmal Probleme mit Ihrer Krankenkasse haben, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt für Sozialrecht oder an den Verband der Kriegsgeschädigten (VdK) oder an den Sozialverband Deutschland (SOVD).
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