Wissenswertes über Krankengeld bei einem 400-Euro-Job
Wer einen 400-Euro-Job ausübt und erkrankt, weiß oft leider nicht, ob er einen Anspruch auf Krankengeld hat und wie lange er noch Lohnzahlungen erwarten kann. Vermeiden Sie diese Unsicherheit und informieren Sie sich vorab umfangreich.
- Bei einem 400-Euro-Job gilt zunächst, dass Sie, wenn Sie krank sind, spätestens am vierten Tag Ihrer Erkrankung einen Arzt aufsuchen müssen, um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu bekommen. Ihr Arbeitsvertrag kann Ihnen dies schon nach zwei oder drei Fehltagen abverlangen. Prüfen Sie dies nach.
- Sind Sie nun krankgeschrieben, erhalten Sie weiterhin Lohn. Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen dann für weitere sechs Wochen die Lohnfortzahlung. Sie erhalten lediglich Krankengeld in Form dieser Lohnfortzahlung bis zu Ihrem 42. Krankheitstag ausgezahlt.
- Sie erhalten die Lohnfortzahlung nur, wenn Sie mindestens vier Wochen lang ohne eine Unterbrechung für das Unternehmen tätig waren.
- Bei einem Vollzeitbeschäftigen würde nach diesen sechs Wochen Krankengeld gezahlt werden. Das ist bei 400-Euro-Jobbern nicht der Fall, da diese auch nichts einzahlen.
Was Sie bei einem 400-Euro-Job beachten sollten
- Wer einen 400-Euro-Job annimmt, sollte unbedingt darauf achten, dass ein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen wird. Mündliche Vereinbarungen gelten zwar genau so sehr wie schriftliche, aber Sie haben bei mündlichen Vereinbarungen immer das Problem der Nachweisbarkeit.
- Beachten Sie, dass Sie bei einem 400-Euro-Job auch mindestens einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub oder Urlaub, der Ihnen vertraglich eingeräumt wird und darüber hinaus geht, haben. Leider gibt es immer noch viele Minijobber, die das nicht wissen.
- Werden Sie krank bei einem Minijob, sollten Sie wissen, dass Ihnen zwar kein Krankengeld bezahlt wird, die Zahlungen enden nach der Lohnfortzahlung, jedoch kann der Arbeitgeber nicht von Ihnen verlangen, die Tage an denen Sie krankgeschrieben waren, nachzuholen. Sie werden auch ohne Krankengeldzahlung den Vollzeitarbeitnehmern rechtlich gleichgestellt. Sie müssen daher niemals die Tage an denen Sie krankgeschrieben waren nachholen.
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