Was Sie benötigen
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Die Definition Krankengeld
- Ab dem ersten Tag der Krankmeldung bezahlt der Arbeitgeber weiterhin den vereinbarten Lohn.
- Doch geschieht dies nur bis einschließlich der sechsten Krankheitswoche. Dann muss die Krankenkasse eintreten, die das sogenannte Krankengeld bezahlt.
- Dieses Krankengeld stellt einen Ersatz für die Lohnfortzahlung dar. Dieses Geld wird nicht zu 100% (im Vergleich zum Gehalt) ausbezahlt. Es werden lediglich 70% des Bruttogehaltes angesetzt.
- Angesichts der Tatsache, dass sich der Arbeitnehmer Kosten spart, wenn er nicht arbeitet, ist diese Regelung auch fair.
- Natürlich bezahlt die Krankenkasse nur dann das Krankengeld, wenn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes vorliegt.
- Sollte ein Arbeitsunfall eingetreten sein, dann bezahlt nicht die Krankenkasse das Krankengeld, sondern die hierfür zuständige Berufsgenossenschaft.
Wie lange die Krankenkasse bezahlt
Wie lange die Krankenkasse das Krankengeld bezahlt, wird über das Sozialgesetzbuch geregelt:
- Die Krankenkasse tritt ab der sechsten Krankheitswoche ein.
- Jede Krankheit wird für sich "abgerechnet": Für jede Krankheit wird innerhalb von drei Jahren nur für 78 Kalenderwochen Krankengeld bezahlt.
- Dies bedeutet, dass Sie theoretisch für zwei verschiedene Krankheiten innerhalb von drei Jahren für 156 Wochen Krankengeld beziehen können.
- Sollte die gleiche Krankheit nach drei Jahren noch mal eintreten, dann erhalten Sie erneut Krankengeld, wenn zwischen der letzten Erkrankung und der erneuten Krankheit mindestens sechs Monate liegen, in denen Sie gearbeitet haben und wegen dieser einen Krankheit nicht krank gemeldet waren.
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