Kur wegen Bluthochdruck richtig beantragen
- Auf einer Kur wegen Bluthochdruck lernen Sie diese Erkrankung richtig kennen. Sie werden erfahren, welche Faktoren den Bluthochdruck auslösen können und welche therapeutischen Möglichkeiten es dagegen gibt. Das umfasst neben der medikamentösen Therapie auch Hinweise zur Ernährung und zur Stressverminderung.
- Man unterscheidet eine ambulante Kur von einer stationären Kur. Die ambulante Kur können Sie alle 3 Jahre, die stationäre Kur alle 4 Jahre beantragen.
- Es kommen mehrere Kostenträger der Kur infrage. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten bei Pflicht- und freiwillig Versicherten sowie für Rentner und Kinder, die über die gesetzliche Krankenkasse versichert sind. Die Unfallversicherung und Berufsgenossenschaft zahlt nach Arbeit- und Wege-Unfällen sowie nach Unfällen in der Schule oder im Kindergarten. Weitere Kostenträger sich noch die Rentenversicherung, die Beihilfestelle und das Versorgungsamt.
- Wenn Sie eine Kur wegen Bluthochdruck beantragen wollen, wenden Sie sich als erstes an Ihre Krankenkasse. Diese hat ungeachtet des zuständigen Kostenträgers die Formulare, die Sie ausfüllen müssen und kann Sie auch sehr gut über die Zuständigkeit des Kostenträgers beraten, sollte sie selbst nicht zuständig sein.
- Lassen Sie sich von der Krankenkasse gleichzeitig über die bei der Kur entstehenden Zusatzkosten beraten, damit Sie später nicht überrascht werden.
- Der Antrag besteht aus mehrere Teilen. Neben dem Teil, den Sie selbst ausfüllen müssen, gibt es auch noch ein Formular, das Ihr Hausarzt ausfüllen muss. Dafür vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Arzt.
- Im Rahmen des ärztlichen Gesprächs beim Hausarzt sollte dieser dann attestieren, dass eine stationäre Leistung erforderlich ist, da die bisherigen ambulanten durchgeführten Maßnahmen nicht mehr ausreichend sind.
- Sollte die Kur bei Bluthochdruck abgelehnt werden, legen Sie innerhalb von 4 Wochen schriftlich Widerspruch ein. Dann wird der Antrag erneut geprüft und Sie haben vielleicht doch noch Erfolg.
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