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Unterschied zwischen Reha und Kur

Inhaltsverzeichnis

Eine Reha und eine Kur haben einen großen Stellenwert im Gesundheitssystem und werden als unverzichtbar angesehen. Wenn das Leben aus dem Tritt kommt, sei es durch eine schwerwiegende Erkrankung oder einfach durch Überbelastung im Alltag und Berufsleben, ist für die Zugrückgewinnung der Lebensqualität mit der Integration in den Alltag die Wiederherstellung der Gesundheit mittels einer Rehabilitation oder Kur eine gute Wahl. Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden und die Entscheidung mit Wahlmöglichkeiten treffen müssen, ist vorerst der Unterschied zwischen Reha und Kur für Sie von großer Bedeutung.

Was ist eine Reha? - Inhalte, Maßnahmen und Sinn

  • Bei der Reha handelt es sich, wie der Name schon sagt, um Vorsorgekurmaßnahmen mit dem Ziel der Wiederherstellung der eigenen Gesundheit nach Krankheitsphasen, um den Menschen so weit wie möglich in seine körperliche, geistige und soziale Verfassung zurückzuführen oder die bestehenden Einschränkungen zu reduzieren.
  • Eine Reha ist für Sie dann sinnvoll, wenn Sie an einem der folgenden Krankheitsbilder erkrankt sind: Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Hauterkrankungen, Lungenerkrankungen, psychosomatische Erkrankungen, psychische Erkrankungen, Krebserkrankungen, Erkrankungen aus dem Bereich der Orthopädie, nach operativen Eingriffen, Sprach-/Schluckstörungen oder Suchterkrankungen.
  • Um eine Rehabilitationsmaßnahme erstattet zu bekommen, müssen Sie oder die Reha einige Voraussetzungen erfüllen, die durch den behandelnden Arzt eingeschätzt und angegeben werden. Als Erstes muss eine bereits diagnostizierte Erkrankung mit Berufsunfähigkeit vorhanden sein, die Ihre körperlichen, geistigen, sozialen oder beruflichen Fähigkeiten einschränkt.
  • Um eine Reha beantragt zu bekommen, müssen Sie Mitglied der Sozialversicherung sein und in den letzten zwei Jahren vor der Antragsstellung sechs Monate die Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung geleistet haben. Weiterhin ist auf die Wahl der richtigen Maßnahme zu achten, die auf Ihr Krankheitsbild abgestimmt und Erfolg versprechend ist.

Die Rehabilitationsmaßnahmen mit Leistungen

  • Die medizinische Rehabilitation besteht bei einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit bei dem Vorhandensein einer chronischen Krankheit mit dem Ziel der Reduzierung der Erkrankung, um ein unabhängiges Leben zu führen. Die medizinische Rehabilitation findet an Rehakliniken und ambulanten Rehaeinrichtungen statt.

  • Die berufliche Rehabilitation ist die Reha vor Rente. Ziel ist die Förderung der Eingliederung in das Arbeitsleben. Besteht länger als sechs Monate eine psychosomatische oder psychische Erkrankung oder wurden bislang schwere körperliche Arbeiten ausgeübt, die das Berufsleben oder die Gesundheit behindern, wird die berufliche Rehabilitation gewählt. 

  • Während der beruflichen Rehabilitation werden Sie von Psychologen, Ärzten und Pädagogen begleitet, die Ihnen bei der Rückkehr in das Berufsleben helfen. Leistungsangebote der beruflichen Rehabilitation sind die Arbeitsplatzbeschaffung, Weiterbildungsmaßnahmen, Umschulung, Kurse oder Lehrgänge. Weiterhin gehört zu den Leistungen der beruflichen Rehabilitation eine behindertengerechte Arbeitsplatzumrüstung. Die Anlaufstellen für die berufliche Rehabilitation sind die Arbeitsämter, Krankenkassen und Sozialberatungen der Rehabilitationskliniken.

  • Die soziale Rehabilitation ist für Menschen mit oder ohne Behinderung nach einem Berufsunfall oder einer Krankheit geeignet. Ziel ist die Bewältigung alltäglicher Anforderungen mit der vollständigen Wiedereingliederung in das eigene soziale Umfeld. Zu den Leistungen der sozialen Rehabilitation gehören Wohnungshilfe, Haushaltshilfe, betreutes Wohnen und Tagesstätten, Umbau der behindertengerechten Wohnung oder des Kraftfahrzeugs sowie heilpädagogische Leistungen mit entsprechenden Maßnahmen.

Es gibt zwei Arten der Rehabilitationsmöglichkeiten - die ambulante und die stationäre Rehabilitation. Die Wahl der Rehabilitation hängt von unterschiedlichen Faktoren ab - wie dem Schwergrad der Erkrankung, den Lebensumständen und der persönlichen Kompetenz, ob man den Alltag alleine bewältigen kann.

Antragsstellung und Kostenträger einer Rehabilitation

Je nach Art und Leistungen der Rehabilitation kann der Antrag bei folgenden Stellen gestellt werden: gesetzliche Krankenversicherung bei medizinischer Rehabilitation, Unfallversicherung bei medizinischer, beruflicher und sozialer Rehabilitation, Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei Eingliederungsgeld bei seelischen Behinderungen und den Trägern der Sozialhilfe bei psychiatrischer und medizinischer Rehabilitation.

Was ist eine Kur? - Inhalt, Maßnahmen und Sinn

  • Bei einem Kuraufenthalt handelt es sich um eine Erholungsmaßnahme zur Stärkung oder Unterstützung der Gesundheit für Menschen nach Krankheitsphasen und Genesung. Ein Kuraufenthalt hat das Ziel, Körper und Seele wieder ins Gleichgewicht zu bringen, unabhängig ob zur Vor- oder Nachsorge.
  • Zuständige Institutionen sind Kliniken, Kurorte oder Heilbäder, die therapeutische und medizinische Heilverfahren anwenden. Bei den Therapieangeboten handelt es sich entweder um ergotherapeutische Angebote oder physikalische wie Heilbäder und Massagen. Eine weitere Kurmaßnahme ist die Mutter-/Vater-Kind-Kur, die sowohl an überlastete als auch an kranke Eltern gerichtet ist. Je nach Gesundheitszustand kann die Kur ambulant oder stationär durchgeführt werden.

Wege bis zu einer Antragsstellung mit Kosten und Trägern

  • Die Kur ohne Antragsstellung: Bei Wohlfühlpausen oder Gesundheitsprävention können Sie eine Kur ohne Antragsstellung bei den Krankenkassen machen. Voraussetzung ist, dass sich die Kurbehandlung in Ihrem Heimatort befindet. Um einen Zuschuss von Ihrer Krankenkasse ohne Antrag zu erhalten, benötigen Sie ein Rezept für die Heilbehandlung vom Hausarzt. Das Rezept können Sie bei einem Physiotherapeuten oder Kurbad in Ihrem Wohnort einlösen. Die Kosten für die Anwendung werden von den Krankenkassen übernommen, die Kosten für Reise, Unterkunft und Verpflegung tragen Sie selbst.

  • Die Kur mit Antragsstellung: Sind alle notwendigen Maßnahmen ohne Erfolg ausgeschöpft worden, können Sie eine Kur auf Rezept beantragen. Gemeinsam mit dem Arzt wird die Behandlung mit den Zielen festgestellt. Die Antragsformulare erhalten Sie von der Krankenkasse. Wird die Kur anerkannt, übernimmt die Kosten für die Behandlung mit Aufenthalt Ihr Leistungsträger wie die Krankenkasse, Rentenversicherung oder die Beihilfestelle.

Reha und Kur - der Unterschied zusammengefasst

Fazit: Der Unterschied zwischen Reha und Kur ist der, dass eine Rehamaßnahme der Genesung dient und ein Kuraufenthalt der Erholung als Vorsorgekur. Eine Rehamaßnahme wird von dem Rententräger bezahlt und eine Kur von den Krankenkassen.

 

 

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