Kündigungsfristen: Ihr Sinn und Zweck
Kündigungsfristen werden in Verträge eingefügt, um den jeweils anderen Vertragspartner vor einer überraschenden Beendigung des Vertragsverhältnisses zu schützen. So muss eine kündigungswillige Vertragspartei ihre Absicht rechtzeitig zu erkennen geben.
Der andere Vertragspartner hat dann die Möglichkeit, entsprechende Vorkehrungen für die Beendigung des Vertragsverhältnisses zu treffen.
Quartalsende bestimmen
Das Kalenderjahr wird in vier Quartale eingeteilt. Das erste Quartal läuft vom 1. Januar bis zum 31. März, das zweite Quartal vom 1. April bis zum 30. Juni, das dritte Quartal vom 1. Juli bis zum 31. August und das vierte Quartal vom 1. September bis zum 31. Dezember.
Das Quartalsende ist daher jeweils der letzte Tag des Quartals. Im ersten Quartal ist dies der 31. März, im zweiten Quartal der 30. Juni, im dritten Quartal der 31. August und im vierten Quartal der 31. Dezember.
Ist die Kündigungsfrist das Quartalsende, können Sie den Vertrag vier Mal im Jahr kündigen. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie einfach am Monatsletzten des Quartals Ihre Kündigung aussprechen können!
Kündigungsfrist verstehen und einhalten
Oft wird fälschlicherweise davon ausgegangen, dass der Monatsbegriff exakt übereinstimmt mit dem Begriff von vier Wochen. Dies würde für eine 3-Monats-Frist bedeuten, dass sie gleichzusetzen sei mit einer 12-Wochen-Frist.
Tatsächlich ist hier von exakten Monaten auszugehen. Das bedeutet, dass eine am 12. eines Monats eingereichte Kündigung auch erst am 12. der Folgemonate wirksam werden kann.
Ist jedoch von 6 Wochen zum Quartalsende die Rede, dann muss die Kündigung in der Mitte des Vormonats beim Vertragspartner vorliegen. Um welches Datum es sich genau handelt, zeigt Ihnen ein Blick in den Kalender. Stellen Sie das genaue Datum fest und sorgen Sie dafür, dass die Kündigung rechtzeitig eingeht.
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