Bei einer Kündigung handelt es sich im juristischen Sprachgebrauch um eine sogenannte einseitige und empfangsbedürftige Willenserklärung. Das heißt, dass jemand damit seinen Willen erklärt, mit dem sein Gegenüber nicht übereinstimmen muss. Die Willenserklärung wird jedoch erst wirksam, wenn sie dem Gegenüber zugegangen ist.
Die Kündigung aussprechen
- Nicht jeder Arbeitgeber tut sich leicht mit der Entlassung eines Mitarbeiters. Als Inhaber eines kleinen Betriebes kennen Sie meist jeden Ihrer Mitarbeiter, und viele sind Ihnen im Laufe der Jahre womöglich ans Herz gewachsen. Wird eine Kündigung dann aus betriebswirtschaftlichen Gründen notwendig, kann dies für Sie als Arbeitgeber ein schwerer Weg sein.
- In Konzernen mit großen Rechtsabteilungen ist der Umgang miteinander oft weniger persönlich. Wie ein Arbeitnehmer auf eine Entlassung reagiert, hat jedoch viel damit zu tun, auf welche Art und Weise sie ihm übermittelt wird.
- Als Arbeitgeber sollten Sie bedenken, dass ein unpersönlicher Brief nach langen Jahren der Betriebszugehörigkeit äußerst verletzend wirken kann. Fühlt sich der Betroffene sehr gekränkt, wird er oft schon aus diesem Grund das Arbeitsgericht anrufen, aus dem Motiv heraus, sich "so" nicht behandeln zu lassen.
- Ein Entlassungsschreiben persönlich zu übergeben, bietet oft die Chance, weniger Porzellan zu zerschlagen. Bei einer solchen Übergabe ist im Hinblick auf die Beweisbarkeit des Zugangs des Schreibens allerdings einiges zu beachten.
Das Entlassungsschreiben persönlich übergeben
Übergeben Sie als Arbeitgeber einem Arbeitnehmer das Entlassungsschreiben selbst, ist der Zugang damit meist unproblematisch sichergestellt. Sie haben im Büro dem Angestellten das Schreiben selbst in die Hand gedrückt, und damit scheint alles klar.
- Schwierig kann es jedoch werden, wenn sich der Arbeitnehmer gegen die Entlassung wehrt und behauptet, das Schreiben gar nicht erhalten zu haben. Derjenige der kündigt - dies kann natürlich auch der Angestellte sein - muss den Zugang des entsprechenden Schreibens beweisen können.
- Als Arbeitgeber sollten Sie daher einen Mitarbeiter hinzuziehen, der später als Zeuge die Übergabe des Schreibens bestätigen kann. Hat er nur gesehen, dass Sie ein Schreiben übergeben, ist dies allerdings nicht ausreichend - denn in einem verschlossenen Briefumschlag kann sich jedes denkbare Schreiben befinden.
- Nötig ist es also, dass der Mitarbeiter sieht, dass Sie das Entlassungsschreiben in den Umschlag getan haben. Nur dann kann er bezeugen, dass dieses ausgehändigt wurde. Eine weitere sichere Variante besteht darin, den Gekündigten den Empfang des Schreibens quittieren zu lassen.
Die Übergabe eines Kündigungsschreibens hat ihre Tücken. Die Übergabe eines verschlossenen Umschlags beweisen zu können, reicht nicht aus.
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