Wissenswertes über die vorsorgliche Kündigung
Die vorsorgliche Kündigung ist für jeden Arbeitgeber ein sehr praktisches Instrument, um seine Personalkosten einem zu erwarteten Umsatzrückgang anzupassen. Sie sollten jedoch einige Besonderheiten berücksichtigen, bevor Sie Ihren Angestellten die vorsorgliche Kündigung geben.
- Überlegen Sie sich zuerst genau, wie viele Arbeitsplätze Sie ab wann nicht mehr finanzieren können. Nun prüfen Sie die Kündigungsfristen Ihrer Angestellten.
- Müssen Sie das Kündigungsschutzrecht berücksichtigen, müssen Sie eine Sozialauswahl durchführen. Nun wissen Sie, wem Sie zu welchem Termin die vorsorgliche Kündigung geben können.
- Schreiben Sie nun die Kündigungsschreiben und begründen Sie dies mit bevorstehenden betrieblichen Problemen.
- Achten Sie darauf, dass die Frist für die mögliche Kündigungsschutzklage beginnt, sobald die vorsorgliche Kündigung dem Arbeitnehmer zugeht. Der Arbeitnehmer kann folglich drei Wochen nach Zugang Klage erheben.
Anforderungen an eine Kündigung
- Sind Sie unsicher, ob Ihre Kündigungsschreiben allen rechtlichen Anforderungen genügen, sollten Sie die vorsorgliche Kündigung, wie jede andere Kündigung von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen lassen. So ersparen Sie sich folgende Kündigungsschutzprozesse.
- Beachten Sie, dass Sie nur schriftlich per Kündigungsschreiben kündigen dürfen. Dies gilt auch für die vorsorgliche Kündigung.
- Kündigen Sie vielen Arbeitnehmern, sollten Sie eine Ansprache halten und die Gründe offenlegen. So ersparen Sie Ihren Arbeitnehmern, dass Sie Mutmaßungen über die Gründe anstellen. Offenheit trägt zu einem guten Umgang miteinander bei.
Weiterlesen:
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?