Nicht unangenehm wäre vielen Kreditnehmern: Die Bank geht insolvent, die Schulden verfallen. Es ist ein verständlicher Wunsch, den Sie im Falle einer Bankenpleite gern erfüllt sehen würden. Doch die Realität sieht anders aus.
Bankenpleite - was dann passiert
Tritt der Fall ein, verhängt die Bundesfinanzaufsicht (Bafin) sofort ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot. Während der Zeit können Sie als Bankkunde weder Geld abheben noch andere Finanztransaktionen vornehmen.
- Die Bankgebäude können nicht betreten werden. Im Prinzip werden jegliche Bankgeschäfte auf Eis gelegt. Mit dem erzwungenen Stillstand soll die Bank vor größerem Schaden bewahrt werden. Lösungen zur Rettung der Bank müssen innerhalb von bis zu sechs Wochen gefunden werden.
- Obwohl eine Bank ein Unternehmen ist, sind die Regelungen für eine Unternehmensinsolvenz nicht analog anwendbar. Das liegt vor allem daran, dass bei einer Geschäftsbank die meisten Vermögenswerte vergebene Kredite sind.
- Würde die Bank analog einem Unternehmen abgewickelt, würden Kreditnehmer zur sofortigen Zahlungen aufgefordert. Das würde sie selbst in die Pleite führen. Eine kaum kalkulierbare Kettenreaktion wäre die Folge.
Kredit - die Schulden verfallen nicht
Im Rahmen eines von Gericht zugelassenen Insolvenzverfahrens wird ein Insolvenzverwalter mit den Bankgeschäften beauftragt. Der kümmert sich auch um ausstehende Forderungen. Schulden verfallen nicht.
- Es kann der Fall eintreten, dass er die Forderung weiter verkauft. Als Kreditnehmer hätten Sie es mit einem neuen Gläubiger zu tun. Die bis dato geltenden vertraglichen Regelungen bleiben von einem Gläubigerwechsel unberührt.
- Sind Sie von einer Bankinsolvenz betroffen und haben einen Raten- oder Hypotheken-Kredit, dann halten Sie sich an die Spielregeln. Hektik und vorschnelle Entscheidungen können teuer werden.
- Solange der Gläubiger existiert, bedienen Sie den Kredit normal weiter. Ein Aufrechnen mit eventuell erlittenen Verlusten ist nicht möglich. Es sei denn, Sie besitzen diesbezüglich eine entsprechende Ausnahmegenehmigung.
- Auf Verjährung brauchen Sie nicht hoffen. Die Zeit ist mit zehn Jahren Aussetzung (sogenannte Hemmung) plus drei Jahre Verjährungsfrist sehr lang.
- Kommt es im Zuge einer Bankenpleite zu einem Eigentümerwechsel, müssen Sie besonders bei Dispokrediten aufpassen. Im Gegensatz zu einem Immobilienkredit sind diese häufig kurzfristig kündbar. Bei einer geduldeten Überziehung sollten Sie schnell für einen Ausgleich des Kontos sorgen.
Finanzexperten raten jedem Schuldner, von eigenmächtigen Aktionen abzusehen. Wenn Sie die Tilgung aussetzen, riskieren Sie eine sofortige Kündigung des Kredits.
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