Wer krank ist, kann nicht arbeiten. Als Arbeitnehmer sind Sie nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich über Ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer zu informieren.
Sie sind unverzüglich zur Krankmeldung verpflichtet
- Das Gesetz sagt nichts darüber aus, auf welche Art und Weise Sie über den Umstand Ihrer Erkrankung informieren müssen. Früher war es üblich, dass Sie gerufen haben oder anrufen ließen, falls Sie krankheitsbedingt außerstande waren, selbst zu telefonieren.
- Ob auch die Krankmeldung per SMS erlaubt ist, hängt von den Umständen ab. Zielrichtung des Gesetzes und der Krankmeldung selbst ist, dass der Arbeitgeber informiert ist und personell disponieren kann. Mit der Krankmeldung per SMS ist dieses Ziel grundsätzlich erreicht.
- Gibt es seitens Ihres Arbeitgebers die Vorgabe, telefonisch über die Krankmeldung zu informieren, müssen Sie sich daran halten. Eine SMS genügt dann keinesfalls.
SMS nur auf ein Diensthandy des Arbeitgebers
- Voraussetzung ist natürlich, dass Sie über eine Handynummer des Arbeitgebers verfügen. Dabei ist vorausgesetzt, dass der Arbeitgeber Ihnen diese Handynummer bewusst überlassen hat und damit erlaubt, dass Sie ihn über Handy überhaupt kontaktieren.
- Haben Sie diese Handynummer auf Umwegen erfahren, dürfte diese Voraussetzung nicht der Fall sein. Wenn Sie dann eine solche auf Schleichwegen in Erfahrung gebrachte Handynummer zur Krankmeldung benutzen, dürfte dies nicht im Interesse Ihres Arbeitgebers liegen. Auch die private Handynummer des Arbeitgebers wird kaum für eine Krankmeldung gedacht sein.
- Keinesfalls wird es genügen, wenn Sie die Krankmeldung per SMS an eine Handynummer schicken, die einem Arbeitskollegen gehört oder einem Mitarbeiter im Unternehmen, der keine Arbeitgeberaufgaben erfüllt und somit für die Entgegennahme einer Krankmeldung nicht zuständig ist.
- Dürfen Sie also davon ausgehen, dass die Ihnen überlassene Handynummer des Arbeitgebers zur Krankmeldung per SMS erlaubt ist, spricht nichts gegen eine solche Krankmeldung per SMS. Außerdem müssen Sie über die voraussichtliche Dauer der Erkrankung informieren. Dauert sie voraussichtlich länger als drei Tage, müssen Sie bereits am 2. Tag Ihrer Erkrankung ein ärztliches Attest vorlegen.
Bedenken Sie die Umstände
- Andererseits spricht auch nichts dagegen, dass Sie im Falle einer tatsächlich vorliegenden Erkrankung Ihren Arbeitgeber anrufen und informieren, dass Sie krankheitsbedingt nicht zur Arbeit erscheinen. Mit einer Krankmeldung per SMS bekunden Sie insgeheim, dass Sie Gewissensbisse haben und sich offensichtlich vor einem Telefonat und dem direkten Kontakt mit dem Arbeitgeber scheuen.
- Sie erzeugen also auf der Seite des Arbeitgebers ein gewisses Misstrauen, das vielleicht dazu führt, dass Sie und die Zeit Ihrer Erkrankung besonders argwöhnisch betrachtet werden. Eine persönliche Information ist allemal glaubwürdiger. Ihr Arbeitgeber wird sich fragen, warum Sie nicht anrufen und sich hinter der SMS verstecken.
- Melden Sie sich häufig oder über Brückentage vor oder nach einem Feiertag krank oder sind Sie als Montagsblaumacher bekannt, wird die Krankmeldung per SMS sicherlich besonderen Argwohn hervorrufen. Sie riskieren, dass Sie der Arbeitgeber zum Amtsarzt schickt.
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