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Krankmeldung ohne Krankenschein - Hinweise

Für eine Krankmeldung brauchen Sie nach dem Gesetz erst am vierten Tag einen Krankenschein.
Für eine Krankmeldung brauchen Sie nach dem Gesetz erst am vierten Tag einen Krankenschein.
Wer erkrankt ist und nicht arbeiten gehen kann, benötigt nicht sofort eine Krankmeldung vom Arzt. Sie können sich zuerst auch ohne einen Krankenschein arbeitsunfähig melden. Wie Sie das tun und wann Sie zum Arzt gehen müssen, sollten Sie jedoch genau wissen, sonst kann es zu Problemen mit dem Arbeitgeber kommen.

Grundsätzlich ist eine Krankmeldung immer dann erforderlich, wenn Sie zu erkrankt sind, um Ihrer Arbeit nachgehen zu können. Hierzu brauchen Sie jedoch nicht sofort am ersten Tag Ihrer Erkrankung einen Krankenschein.

So gelingt die Krankmeldung ohne Krankenschein

  • Sobald Sie krank sind und nicht wie gewohnt morgens Ihre Arbeit aufnehmen können, haben Sie eine Anzeigepflicht gegenüber Ihrem Arbeitgeber. Eine Krankmeldung ist nötig. Sie müssen dann Ihren Arbeitgeber anrufen und sagen, dass Sie krank sind. Wichtig ist auch, dass Sie eine Aussage darüber treffen, wie lange Sie voraussichtlich fehlen werden.
  • Wichtig ist, dass Sie in der Personalabteilung Bescheid geben. Hierzu genügt ein Anruf.
  • Darüber hinaus müssen Sie auch Ihren direkten Vorgesetzten informieren. Dies können Sie ebenfalls telefonisch erledigen. Sie brauchen an dem ersten Tag Ihrer Erkrankung noch keinen Krankenschein. Die Anzeigenpflicht erledigen Sie auch ohne dieses Erfordernis.
  • Haben Sie an dem Tag Meetings mit Mitarbeitern oder Kunden vereinbart, so müssen Sie diese ebenfalls absagen oder Ihren Vorgesetzten bitten, das für Sie zu erledigen. Vielleicht werden Sie auch von einem Kollegen vertreten. Dann sollten Sie ihm alle nötigen Informationen weiterleiten.

Ab wann der Arbeitnehmer einen Krankenschein braucht

  • Viele Arbeitgeber treffen im Arbeitsvertrag keine explizite Regelung darüber, wann sich Arbeitnehmer mit einem Krankenschein krankmelden müssen. Ist dies bei Ihnen der Fall, dürfen Sie insgesamt drei Tage nach telefonischer Krankmeldung zu Hause bleiben und müssen nicht zum Arzt.
  • Am vierten Tag nach Ihrer Meldung brauchen Sie eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Das sieht das Gesetz vor.
  • Haben Sie jedoch in Ihrem Arbeitsvertrag eine Klausel, so ist diese auch ausschlaggebend. Schreibt Ihr Arbeitsvertrag vor, dass Sie bereits am ersten Tag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung brauchen, so müssen Sie Ihre Krankheit anzeigen und dann sofort zum Arzt gehen und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber einreichen.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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