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Krankmeldung in der Schule - so verhalten Sie sich richtig

Inhaltsverzeichnis

Kranke Kinder sollten nicht zur Schule.
Kranke Kinder sollten nicht zur Schule.
Wenn Ihr Kind noch nicht volljährig ist, müssen Sie als Eltern Ihr Kind in der Schule entschuldigen. Eine Krankmeldung Ihres Kindes in der Schule unterliegt den Regeln der Schulordnung und allgemein gültigen Regeln.

Was Sie benötigen

  • Schulordnung
  • Mailadresse des Schulsekreteriats
  • Telefonnummer der Schule
  • Arzt

Eine Krankmeldung gilt auch für Schüler

  • Wenn Sie schulpflichtige Kinder haben, kommen Sie immer wieder in die Situation, dass Ihr Kind wegen Krankheit nicht in die Schule gehen kann.
  • In diesem Fall sollten Sie eine Krankmeldung Ihres Kindes der Schule zukommen lassen. Sonst kann es passieren, dass Ihr Kind auf dem Zeugnis unentschuldigte Fehlstunden hat. Außerdem ist es wichtig für die Schule zu wissen, weshalb Ihr Kind dem Unterricht fernbleibt.
  • Bei ansteckenden Erkrankungen, dazu gehören unter anderem auch Kopfläuse, gelten besondere Regeln. Sie dienen dazu, eine Ausbreitung in der Schule zu vermeiden.

In der Schule sollten Sie sich frühzeitig melden

  • Wenn Ihr Kind erkrankt ist und nicht in die Schule gehen kann, ist die Art der Krankmeldung meist in der Schulordnung vorgeschrieben. In den meisten Schulen unterscheidet sich das Prozedere allerdings nicht sehr voneinander. Trotzdem sollten Sie sich die Schulordnung gut durchlesen, um im Falle einer Erkrankung Ihres Kindes nichts falsch zu machen.
  • Im Allgemeinen sollten Sie Ihr Kind schon am Morgen, vor Schulbeginn, in der Schule krankmelden. Sie können die Krankmeldung entweder telefonisch an das Schulsekretariat richten, eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen oder eine Mail an die Schule schreiben.
  • Geben Sie an, wer Sie sind, nennen Sie den Namen und die Klasse Ihres Kindes sowie den Namen der Klassenleitung. Einen Mitschüler zu bitten, Ihr Kind beim Lehrer zu entschuldigen, ist auf keinen Fall ausreichend.
  • In den meisten Grundschulen und der Mittelstufe reicht es meist, die Schule zu informieren. Ab dem dritten Fehltag verlangen die meisten Schulen ein ärztliches Attest darüber, dass Ihr Kind nicht am Schulunterricht teilnehmen kann und wie lange es voraussichtlich fehlen wird. Diese Krankmeldung sollten Sie möglichst persönlich in der Schule abgeben.
  • In der Oberstufe oder wenn Ihr Kind bereits volljährig ist, verlangen viele Schulen schon am ersten Tag der Erkrankung ein Attest vom Arzt.
  • Wenn Ihr Kind oder Sie selbst als volljähriger Schüler oder Schülerin an einer ansteckenden Krankheit erkranken, benötigen Sie, bevor Sie wieder zur Schule gehen, ein Attest darüber, dass Sie nicht mehr ansteckend sind, beziehungsweise keine Läuse mehr vorhanden sind.
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