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Ein Sportattest gilt als Entschuldigung für den Schulsport
- Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung nicht am Sportunterricht teilnehmen können, obwohl Sie den normalen Schulunterricht besuchen, benötigen Sie in der Regel ein Sportattest vom Arzt.
- In den ersten vier Grundschuljahren genügt in der Regel eine Entschuldigung der Eltern. In den weiterführenden Schulen reicht die Entschuldigung der Eltern meist nicht mehr aus.
- Ohne ein Sportattest kann es sein, dass Ihnen die Stunden, an denen Sie nicht am Sportunterricht teilnehmen, als unentschuldigte Fehlstunden angerechnet werden.
Darauf sollten Sie bei einem Sportattest achten
- Informieren Sie sich bei Ihrer Schule, zum Beispiel im Sekretariat oder in der Schulordnung, genau darüber, ob und ab wann Ihre Schule ein Sportattest fordert.
- Klären Sie mit der Schule auch unbedingt, wer die Kosten für das Attest übernimmt. Viele Ärzte nehmen bis zu fünfzehn Euro an Gebühren für das Ausstellen eines Attestes.
- Auf Ihrem Attest vom Arzt sollte genau aufgeführt sein, ob Sie nur an bestimmten Sportstunden nicht teilnehmen dürfen, wie zum Beispiel dem Schwimmunterricht oder auch eventuell nur an bestimmten Ballsportarten, oder ob Sie generell nicht am Unterricht im Fach Sport teilnehmen dürfen.
- Außerdem sollte Ihr Arzt den Beginn und das voraussichtliche Ende Ihrer Sportunfähigkeit im Attest vermerken. Warum Sie jedoch nicht am Sportunterricht oder an Teilen des Unterrichts teilnehmen können, unterliegt hingegen der ärztlichen Schweigepflicht. Sie sind deshalb auch nicht verpflichtet, etwaige Fragen Ihres Sportlehrers zu Ihrer Erkrankung zu beantworten.
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