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Krankschreibung fürs Kind - das sollten Sie beachten

Ein krankes Kind vom Unterricht befreien
Ein krankes Kind vom Unterricht befreien
Ist Ihr Kind krank geworden, so muss das Fehlen am Unterricht in der Schule entschuldigt werden. Sie sollten bei der Krankschreibung einige Besonderheiten berücksichtigen. So verhindern Sie, dass Ihr Kind unentschuldigt fehlt oder ohne nötiges ärztliches Attest fehlt.

Ihr Kind muss grundsätzlich am Unterricht in der Schule teilnehmen, außer es hat eine Krankschreibung oder ist entschuldigt. Der staatliche Bildungsauftrag bewirkt, dass Ihr Kind zehn Jahre lang schulpflichtig ist. In dieser Zeit müssen die Erziehungsberechtigten das Fehlen des minderjährigen Kindes entschuldigen.

So erhalten Sie eine Krankschreibung für das Kind

  • Beachten Sie, dass der Lehrer auch eine ärztliche Krankschreibung fordern kann. Manche Schulen regeln in den Aufnahmebedingungen, ab welchem Fehltag die Schüler ein Attest vorlegen müssen. Andere hingegen fordern eine ärztliche Krankschreibung nur bei Schülern, die häufig fehlen. Grundsätzlich sollten Sie das Fehlen Ihres Kindes wegen Krankheit nicht länger als eine Woche entschuldigen, danach kann sich Ihr Kind krankschreiben lassen.
  • Ist Ihr Kind erkrankt oder kann es aus einem anderen Grund nicht am Unterricht teilnehmen, so schreiben Sie ihm eine Entschuldigung. Sie sollten außerdem an dem ersten Fehltag morgens im Sekretariat der Schule anrufen und das Fehlen Ihres Kindes melden. So machen sich die Lehrer keine Sorgen und wissen, dass Ihr Kind erkrankt ist. In der Entschuldigung schließlich sollten Sie den Grund für das Versäumnis Ihres Kindes nennen und Sie sollten die Entschuldigung an den Klassenlehrer richten.
  • Prüfen Sie in den Anmeldeunterlagen der Schule nach, ab welchem Krankheitstag eine ärztliche Krankschreibung gefordert wird. Ist nichts über die Krankschreibung vereinbart, dürfen Sie Ihr Kind vorerst selbst krankschreiben. Der Lehrer entscheidet dann im Einzelfall, ob er ein ärztliches Attest fordert. Dies wird immer dann der Fall sein, wenn der Schüler oft den Unterricht versäumt.
  • Sie sollten Ihr Kind, nachdem es eine Woche lang den Unterricht versäumt hat, auf jeden Fall zu einem Arzt schicken. So kann es sich ärztlich krankschreiben lassen und Sie verlieren nicht Ihre Glaubwürdigkeit.  

Krankschreibung dem Lehrer vorlegen

  • Ihr Kind kann dann, wenn es wieder am Unterricht teilnimmt, dem Klassenlehrer die Krankschreibung bzw. Ihre Entschuldigung vorlegen.
  • Fehlt Ihr Kind länger als eine Woche, sollten Sie die Krankschreibung postalisch zur Schule schicken. So ist der Klassenlehrer über den Grund des Versäumnisses informiert.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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