Wenn Sie in der Probezeit krank werden
Sie haben gerade eben eine neue Arbeitsstelle angetreten und sind bereits krank geworden? Dann können Sie hierfür teilweise Krankengeld erhalten.
- Der Arbeitgeber ist laut Gesetz (Entgeltfortzahlungsgesetz) dazu verpflichtet, Ihnen bei Krankheit den Lohn weiterzuzahlen.
- Allerdings betrifft dies lediglich sechs Wochen einer Krankschreibung. Sollten Sie länger krank sein, dann wird die Entgeltfortzahlung vom Krankengeld abgelöst, das von der Krankenkasse bezahlt wird.
- Sollten Sie jedoch eine neue Arbeitsstelle angetreten haben und innerhalb der ersten vier Wochen - also zu Beginn der Probezeit - erkranken, dann ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, Entgeltfortzahlung zu leisten. In diesem Fall springt ebenfalls die Krankenkasse ein und bezahlt Krankengeld.
- Sollten Sie die ersten vier Wochen der Probezeit überstanden haben und dann krank werden, muss der Arbeitgeber Lohnfortzahlung leisten. Falls er Ihnen aufgrund der Krankheit kündigt, muss er die Lohnfortzahlung sechs Wochen lang leisten (also eventuell über die Kündigungsfrist hinaus). Anschließend setzt wieder das Krankengeld ein.
- Falls der Arbeitgeber Ihnen während der Probezeit und während Sie krank sind aus anderen Gründen kündigt, muss er die Entgeltfortzahlung nur bis zum Ende der Kündigungsfrist leisten. Anschließend setzt sofort das Krankengeld ein.
Wann Sie Krankengeld erhalten
Wenn Sie während der Probezeit erkranken und Anspruch auf Krankengeld haben, dann gelten diesbezüglich die gleichen Vorschriften wie sonst auch:
- Laut Sozialgesetzbuch erhält jeder Versicherte das Krankengeld auf unbegrenzte Zeit .
- Ausnahmen bestehen jedoch, wenn Sie innerhalb eines Drei-Jahres-Zeitraumes öfter wegen der gleichen Krankheit krankgeschrieben werden. Dann wird das Krankengeld auf einen Zeitraum von 78 Wochen innerhalb von drei Jahren begrenzt.
- Diese Dreijahresfrist beginnt von Neuem zu laufen, wenn Sie nach den drei Jahren mindestens sechs Monate nicht wegen der betreffenden Krankheit krankgeschrieben waren und in dieser Zeit gearbeitet haben bzw. dem Arbeitsmarkt zur Verfügung standen.
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- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Probezeit und Krankengeld - Informatives
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