Krank während der Arbeitslosigkeit
- Sobald Sie den Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt haben, müssen Sie bestimmte Mitteilungspflichten erfüllen. Sie sind vor allem verpflichtet, der Agentur für Arbeit wesentliche Änderungen mitzuteilen, die Ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld betreffen. Wenn Sie krank sind, stehen Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, sodass dieser Umstand eine wichtige Veränderung bedeutet.
- Wenn Sie während des Bezugs von Arbeitslosengeld krank werden, informieren Sie die Agentur für Arbeit möglichst sofort und suchen Sie einen Arzt auf.
- Lassen Sie sich vom Arzt in einem Attest bescheinigen, dass Sie arbeitsunfähig sind und wie lange Ihre Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich andauern wird.
- Reichen Sie das ärztliche Attest spätestens am dritten Tag Ihrer Krankheit bei der Agentur für Arbeit ein.
- Falls Ihre Arbeitsunfähigkeit auf einen Unfall mit Beteiligung Dritter zurückzuführen ist, müssen Sie weitere Angaben über den Schädiger machen, um der Agentur für Arbeit zu ermöglichen, etwaige Schadenersatzansprüche gegen diesen selbst durchzusetzen. Reichen Sie Namen und Anschrift des Schädigers ein und schildern Sie den Unfallhergang bzw. belegen Sie den Sachverhalt mit einem polizeilichen Unfallbericht oder ähnlichen Unterlagen.
Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Wochen
- Sollten Sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt sein, stellt die Agentur für Arbeit ihre Leistungen zumeist ein, da Sie nunmehr als Pflichtversicherter Krankengeld von Ihrer Krankenkasse in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes erhalten.
- Sobald Sie wieder gesund sind, müssen Sie dann einen erneuten Antrag auf Arbeitslosengeld stellen. Um Engpässe zu vermeiden, denken Sie unbedingt rechtzeitig vor Ablauf des Krankengeldbezuges daran, den Antrag einzureichen. Für einen nahtlosen Übergang muss der Antrag spätestens am letzten Tag des Krankengeldbezuges vorliegen.
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