Die Krankenversicherungsnummer steht auf jeder Krankenversicherungskarte. Seit 1995 gibt es diese Versicherungskarten. Seit Ende 2011 werden Sie schrittweise durch die neue elektronische Gesundheitskarte abgelöst.
Krankenversicherungskarte - Leistungsabrechnung des Arztes nur mit Krankenversicherungsnummer
- Sie benötigen Ihre Krankenversicherungskarte der für Sie zuständigen Krankenkasse, wenn Sie zum Arzt gehen. Ohne Karte wird er Sie nicht behandeln. Die Versicherungskarte identifiziert Sie als ordnungsgemäß gesetzlich Versicherte/n.
- Die zuständige Krankenkasse wird in einem Versicherungsfall die Kostenerstattung einer Behandlung übernehmen. Da die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen auf elektronischem Weg erfolgt, muss in der Arztpraxis die Versichertenkarte bei jedem Besuch eingelesen werden.
- Ihr Hausarzt will in jedem Fall Ihre Versichertenkarte einmal pro Quartal sehen, da damit die Bezahlung der Praxisgebühr verbunden ist.
- Wenn Sie sicher sind, Ihre Krankenversicherungsnummer verloren zu haben, dann ist Ihnen womöglich die Krankenversichertenkarte abhandengekommen.
- Als Mitglied einer privaten Krankenversicherung erhalten Sie in der Regel einen Vertrag und eine Mitgliedskarte. Eine Ihnen zugeteilte Versicherungsnummer zur Leistungsabrechnung ist dort zu lesen. Verlieren Sie die Mitgliedskarte, schauen Sie einfach in den Vertragsunterlagen nach.
Verlust der Versichertenkarte der Krankenversicherung melden
- Wenn Sie Ihre Krankenversicherungsnummer beziehungsweise Krankenversicherungskarte verloren haben, melden Sie sich bei Ihrer Krankenkasse und teilen ihr den Verlust mit. Damit Sie dennoch sofort zum Arzt gehen können, fordern Sie eine vorläufige Versichertenkarte an.
- Sie erhalten von Ihrer Krankenkasse ein Schreiben, welches alle notwendigen Angaben zu Ihrem Versicherungsverhältnis mit einer gesetzlichen Krankenkasse enthält. Das Schreiben können Sie direkt in einer Geschäftsstelle Ihrer Krankenversicherung abholen oder sich per Post zuschicken lassen.
- Die Krankenversicherungskarte mit einer unveränderten Krankenversicherungsnummer wird Ihnen nach ein bis zwei Wochen mit der Post zugestellt. Ihre neue Versichertenkarte muss die Krankenkasse in Auftrag geben, das dauert ein paar Tage.
- Die Krankenkasse wird Ihnen für diesen Service mindestens fünf Euro in Rechnung stellen.
Seit Ende 2011 wird die elektronische Gesundheitskarte an gesetzlich Krankenversicherte ausgegeben. Sie erhalten mit der Karte eine einmalig zugeteilte bundeseinheitliche Krankenversicherungsnummer.
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