In der Europäischen Union wird in zahlreichen Fällen anstelle von Harmonisierung auf Koordinierung gesetzt. Das gilt auch für den Bereich der Sozialversicherung, eingeschlossen Renten- und Krankenversicherung.
(Europäische) Versicherungsnummer - keine einheitliche Vergabe
Eine europäische Versicherungsnummer im Bereich Sozialversicherung (Renten- und Krankenversicherung) mit universeller Einsetzbarkeit und Gültigkeit gibt es für die Europäische Union nicht.
- Grundsätzlich werden Sozialversicherungsnummern in allen Ländern mit funktionierenden Sozialversicherungssystemen verwendet. Aufbau und Verwendungszwecke der Nummern unterscheiden sich allerdings voneinander.
- Während es in Deutschland beispielsweise jeweils eine Sozialversicherungsnummer und eine Steuernummer gibt, ist in Italien die Steuer-ID TIN (Tax-Identification-Number) gleichzeitig auch die Sozialversicherungsnummer.
- Für die europäischen Sozialversicherungssysteme wird anstelle von Harmonisierung auf Koordinierung gesetzt. Nationale Regelungen haben immer Vorrang vor Gemeinschaftsbestimmungen. Durch die Gemeinschaftsbestimmungen werden Sie als Arbeitnehmer und Arbeitnehmer geschützt, falls Sie Ihre Erwerbstätigkeit in mehreren Ländern ausüben. Auch wenn Sie beispielsweise in vier oder fünf Mitgliedstaaten zur gleichen Zeit beschäftigt sind, gelten immer nur die Rechtsvorschriften des jeweiligen Staates, bei dem Sie Ihren Hauptwohnsitz angemeldet haben und einer abhängigen Beschäftigung nachgehen.
- Generell gilt in der EU, dass Sie als Arbeitnehmer und Selbstständiger in dem Staat versichert sind, indem Sie Ihre Erwerbstätigkeit ausüben.
- Nur im Ausnahmefall müssen Sie sich jedoch eine zweite Versicherungsnummer besorgen. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn Sie gleichzeitig als Arbeitnehmer und als Selbstständiger in zwei unterschiedlichen Mitgliedstaaten erwerbstätig sind. Hier kann eine doppelte Versicherungspflicht eintreten.
Rentenversicherungsnummer wird einmalig und dauerhaft vergeben
- Eine Rentenversicherungsnummer müssen Sie spätestens dann beantragen, wenn Sie eine abhängige Beschäftigung aufnehmen. Die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung müssen Sie zudem immer anzeigen. Schwarzarbeit steht generell unter Strafe.
- Eine Rentenversicherungsnummer ist in Deutschland außerdem zwingend notwendig, damit Sie später die Auszahlung einer Altersrente erhalten.
- Sobald Sie mit der gesetzlichen Rentenversicherung in Kontakt treten möchten, geben Sie dazu immer Ihre Rentenversicherungsnummer an.
- Die in der Regel nur einmal vergebene Rentenversicherungsnummer enthält Ihr Geburtsdatum, erlaubt zu allen Zeiten ein einwandfreies Identifizieren.
- Steuer- und Rentenversicherungsnummer sind zwei unterschiedliche Dinge. Das sehen Sie bereits daran, dass in der Steuer-Identifikationsnummer Ihr Geburtsdatum nicht angegeben ist. Die Rentenversicherungsnummer wird von der Einzugsstelle der Sozialversicherungsbeiträge und spätere Rentenzahlungen benötigt. Die Steuernummer braucht das Finanzamt, um für Sie Steuern (Lohn-, Einkommenssteuer) zu erheben.
- Wenn Sie in Deutschland ein Versicherungskonto in der gesetzlichen Rentenversicherung führen, sind Sie auch im Besitz einer deutschen Steuer-Identifikationsnummer. Umgekehrt muss das nicht der Fall sein. Steuern zahlen können Sie beispielsweise als Freiberufler oder Selbstständiger auch ohne Versicherungsnummer.
- Einfach ist es inzwischen, überall in Europa Leistungen der einheimischen Krankenversicherung zu erhalten.
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie im Besitz einer europäischen Krankenversicherungskarte European-Health-Insurance-Card (EHIC). Die EHIC-Karte ist Ihre normale Krankenversicherungskarte mit Versicherungsnummer, deren Rückseite die notwendigen Angaben für einen Auslandseinsatz aufweist. Stets aktuelle Informationen rund um Beantragung, Gültigkeit und Kosten finden Sie auf der Informationsseite zu Schengen Visa.
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