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Krankengespräch mit Arbeitgeber - das sollten Sie dabei beachten

Führen Sie Krankengespräche mit dem Arbeitgeber!
Führen Sie Krankengespräche mit dem Arbeitgeber!
Ein Arbeitgeber darf mit seinem arbeitsunfähig geschriebenen Arbeitnehmer ein Krankengespräch führen und sich darin erkundigen, wie lange der Arbeitnehmer noch krank sein wird. Beachten Sie hierzu einige Hinweise.

Krankengespräch mit dem Arbeitgeber vorbereiten

  • Sie sollten wissen, dass Ihr Arbeitgeber mit Ihnen ein Krankengespräch führen darf, wenn Sie über längere Zeit arbeitsunfähig geschrieben sind. Sie müssen sich, wenn Sie krank werden von einem Arzt arbeitsunfähig schreiben lassen. In Ihrem Arbeitsvertrag ist geregelt ab wann Sie dies tun müssen. Werfen Sie einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag oder erfragen Sie in der Personalabteilung, ab welchem Tag Sie spätestens zu einem Arzt gehen müssen. Schicken Sie anschließend Ihrem Arbeitgeber und der Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu.
  • Sind Sie längere Zeit krank, wird Ihr Arbeitgeber Sie zu einem Krankengespräch bitten. Sie müssen keine Angst haben, da Sie nicht den Grund Ihrer Krankheit oder die genaue Diagnose offenlegen müssen.
  • Ihr Arbeitgeber wird Ihnen Fragen stellen zu dem Verlauf Ihrer Krankheit und mit Ihnen Ihre Rückführung ins Arbeitsverhältnis klären. Besprechen Sie mir Ihren Arbeitgeber den Verlauf Ihrer Krankheit und machen Sie keine Zusagen, die Sie nicht halten können. Ist es ungewiss, wann Sie wieder fit sind, sagen dies auch so. Haben Sie gesundheitliche Beeinträchtigungen über Ihre Krankheit hinaus und können Ihren Job nicht mehr ausüben, sollten Sie dies auch Ihrem Arbeitgeber mitteilen. Besprechen Sie vielleicht eine Versetzung, falls der Arzt bedenken hat, wenn Sie Ihren Job weiterhin ausüben. Sicherlich werden Sie eine einvernehmliche Lösung mit Ihrem Arbeitgeber finden.
  • Ein Krankengespräch mit dem Arbeitgeber soll grundsätzlich keinen Druck ausüben. Der Arbeitgeber möchte lediglich über den weiteren Verlauf informiert werden, um rechtzeitig agieren und planen zu können.

Rechtliche Voraussetzungen für das Krankengespräch

  • Der Arbeitgeber darf mit seinen arbeitsunfähig geschriebenen Arbeitnehmern ein Krankengespräch führen.
  • Der Arbeitgeber muss die Beteiligungsrechte des Betriebsrats und des Personalrats bei dem  Krankengespräch berücksichtigen und einhalten.
  • Zweifelt Ihr Arbeitgeber Ihre Krankheit an, kann er bei der Krankenkasse eine Untersuchung anfordern. Gesetzlich normiert ist dies in § 275 Abs. 1a S. 3 Sozialgesetzbuch V. Der medizinische Dienst beurteilt dann Ihre Arbeitsfähigkeit.
  • Zweifelt der Arbeitgeber nach dem Krankengespräch mit dem Arbeitnehmer immer noch an Ihrer Arbeitsunfähigkeit, darf er eine Detektei engagieren und Ihnen die Kosten auferlegen, falls der Beweis Ihrer Arbeitsfähigkeit erbracht werden kann.
  • Sie sollten wissen, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen auch während einer Krankheit kündigen darf. Sie können gegen die Kündigung Kündigungsschutzklage erheben, wenn sie innerhalb von drei Wochen Ihre Rechte geltend machen.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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