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Geringfügige Beschäftigung bei Krankengeld? - Was Sie beachten sollten

Als Minijobber gibt es Lohnfortzahlung für 42 Tage.
Als Minijobber gibt es Lohnfortzahlung für 42 Tage.
Eine geringfügige Beschäftigung im Rahmen der sogenannten 400-Euro-Jobs hat als Arbeitsverhältnis den gleichen Status wie jedes andere auch. Demnach gelten auch hier die typischen Regelungen für teilzeit- und vollbeschäftigte Arbeitnehmer. Im Krankheitsfalle steht Ihnen Krankengeld im Rahmen einer Lohnfortzahlung zu.

Geringfügig Beschäftigte haben fast alle Rechte wie normale Arbeitnehmer. Sie haben einen Urlaubsanspruch und können sich außerdem auf das Kündigungsschutzgesetz berufen. Außerdem erhalten Sie als geringfügig Beschäftigte für die Dauer von sechs Wochen eine Lohnfortzahlung im Falle einer Arbeitsunfähigkeit.

Geringfügige Beschäftigung - Arbeitsvertrag schriftlich mit Urlaubsanspruch vereinbaren

Als Minijobber sollten Sie darauf achten, dass Sie mit einem schriftlichen Arbeitsvertrag arbeiten. Auch geringfügige Beschäftigung verhindert das Recht auf einen ordentlichen Arbeitsvertrag nicht.

  • Mündliche Vereinbarungen gelten zwar im Allgemeinen genauso, doch lassen sich Einzelheiten in Streitfällen eben nicht so gut beweisen.
  • Wenn es vor dem Arbeitsgericht zur Streitaustragung kommt, dann ist es an Ihnen, die Aussagen Ihres Arbeitgebers nachweislich zu widerlegen.
  • Ein schriftlicher Arbeitsvertrag sichert Ihnen neben der Lohnfortzahlung auch das Festschreiben eines bestehenden Urlaubsanspruches. 

Krankengeld als bis zu sechswöchige Lohnfortzahlung

Die Antwort auf die Frage, was kommt auf Sie als geringfügig Beschäftigter zu, wenn Sie von einem Arzt arbeitsunfähig geschrieben werden, ist sehr einfach.

  • Im Krankheitsfall erhalten Sie bei attestierter Arbeitsunfähigkeit eine bis zu sechs Wochen andauernde Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
  • Als Voraussetzung für eine Lohnfortzahlung müssen Sie bis zum Eintritt des Krankheitsfalles ununterbrochen vier Wochen für das Unternehmen tätig gewesen sein.
  • Ein Arbeitgeber kann von Ihnen als Minijobber weder verlangen, dass Sie aufgrund der Krankheit ausgefallene Arbeitszeit nacharbeiten müssen. Auch darf er keine Kürzungen an Lohnleistungen vornehmen. 
  • Krankengeld erhalten Sie im Falle einer längeren Erkrankung bis zum 42. Krankheitstag. Dann endet für den Arbeitgeber und auch für Sie als Minijobber die Zahlungspflicht.
  • Von der Krankenkasse dürfen Sie mangels eigener Beitragszahlungen auch kein Krankengeld erwarten. Einen Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse haben Sie nur dann, wenn Sie eigene Versicherungsbeiträge zahlen.

Diskutiert wird in der Regierungskoalition bereits seit Ende 2011 ob man die Grenze für geringfügige Beschäftigung nicht von 400 Euro besser auf 450 Euro erhöht. Ihre Rechte als Arbeitnehmer und der Anspruch auf Lohnfortzahlung werden sich dadurch in keinster Weise ändern.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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