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Krank sein und in Urlaub fahren? - Das sollten Sie als Arbeitnehmer beachten

Inhaltsverzeichnis

Krankheit behindert jede Erholung.
Krankheit behindert jede Erholung.
Krankheit und Erholungsurlaub passen eigentlich nicht zueinander. Sollten Sie krank sein und in Urlaub fahren wollen, riskieren Sie die Kündigung des Arbeitgebers. Letztlich kommt es auf die Umstände an.

Ist Ihr Urlaub festgelegt und erkranken Sie vor Antritt der Urlaubsreise, kann Ihr Arbeitgeber nicht darauf bestehen, dass Sie die Urlaubstage als solche nutzen. Vielmehr haben Sie Anspruch darauf, dass der Urlaub neu festgelegt wird.

Sind Sie krank, ist Erholungsurlaub ausgeschlossen

  • Ihr Erholungsurlaub dient der Erholung. Sind Sie krank, können Sie sich nicht erholen, sondern müssen in dieser Zeit gesunden. Mit Ihrer Erkrankung wird die zeitliche Festlegung des Urlaubs hinfällig, da der Urlaubsanspruch dann nicht mehr erfüllt werden kann.
  • Die Zeit, in der Sie durch ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit krank sind, wird nicht auf Ihren Jahresurlaub angerechnet (§ 9 BUrlG). 
  • Allerdings dürfen Sie im Anschluss an Ihre Gesundung nicht eigenmächtig Urlaub nehmen. Sie müssen den Urlaub mit Ihrem Arbeitgeber absprechen und genehmigen lassen. Andernfalls riskieren Sie die fristlose Kündigung.

Urlaub dient der Erholung

  • Sind Sie krank und möchten Sie dennoch in Urlaub fahren, müssen Sie wissen, dass Sie damit eigentlich gegensätzlich handeln. Sie sind krank und müssen alles tun, um zu gesunden und Ihre Arbeitskraft wieder herzustellen.
  • Grundsätzlich gilt, dass Ihnen alles verboten ist, was Ihrer Gesundung abträglich ist. Eigentlich dürfen Sie demnach nicht in Urlaub fahren. Die Rechtssprechung ist in diesen Fällen immer wieder gefordert und entscheidet von Fall zu Fall.
  • Es kommt aber auch auf die Umstände und auf die Art Ihrer Erkrankung an. Riskieren Sie, dass sich Ihre Erkrankung infolge der Belastung einer Urlaubsreise verschlimmert, handeln Sie entgegen Ihrer Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Allenfalls dann, wenn der Aufenthalt fernab von Ihrem Wohnort heilende Kraft zeigt, dürfte auch der Arbeitgeber nichts dagegen haben, wenn Sie trotzdem wegfahren. Allerdings ist es dann kein Urlaub, sondern Sie verreisen mehr zu Gesundungszwecken.
  • Voraussetzung wäre in jedem Fall, dass Sie sich mit dem Arbeitgeber absprechen. Müssten Sie eigentlich zu Hause im Bett liegen, wird Ihr Arbeitgeber kein Verständnis aufbringen, wenn Sie meinen, im Hotel auf Sansibar besser gesund zu werden.
  • Also bedenken Sie: Fühlen Sie sich stark genug, um in Urlaub zu fahren, müssten Sie auch stark genug sein, um zur Arbeit zu gehen. Wenn sich Ihr Arbeitgeber auf diesen Standpunkt stellt und diesen mit der Art Ihrer Erkrankung auch rechtfertigen kann, haben Sie ein Problem.

Entweder Sie fahren oder gesunden

  • Im Ergebnis sollten Sie sich fair verhalten und entscheiden. Entweder fahren Sie in Urlaub und bekunden damit, dass Sie sich stark und kräftig genug fühlen, um dies zu tun oder Sie sind krank und bleiben zu Hause. 
  • Sie riskieren auf jeden Fall die verhaltensbedingte oder sogar die fristlose Kündigung, wenn sich herausstellt, dass Sie krank sind und in Urlaub fahren und somit zulasten des Arbeitgebers aus der Situation doppelten Nutzen ziehen.
  • Beugen Sie einer solchen Situation vor und buchen Sie eine Reiserücktrittskostenversicherung mit, die die Stornokosten übernimmt, wenn Sie die Reise wegen einer Erkrankung nicht antreten können.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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