Krank ist nicht gleich krank
- Um die Frage, ob Sie trotz Krankschreibung zum Vorstellungsgespräch erscheinen sollten, zu beantworten, kommt es zunächst auf die Art der attestierten Erkrankung an.
- Ganz allgemein gesprochen ist ein kranker Arbeitnehmer verpflichtet, alles zu unterlassen, was den Genesungsprozess hemmen könnte. Es macht also einen großen Unterschied, ob Sie mit einer Hirnhautentzündung im örtlichen Freibad liegen oder ob Sie trotz gebrochenem Arm auf einem Volksfest spazierengehen. Andererseits könnte man auch davon ausgehen, dass ein Arbeitnehmer, der krank geschrieben ist und somit nicht arbeiten kann, auch nicht an einem Vorstellungsgespräch teilnehmen kann. Dies gilt insbesondere für Bürojobs.
Arbeitsunfähig geschrieben - aber eigentlich gesund
- Wieder anders liegt der Fall, wenn die Krankschreibung "erschlichen" wurde. Ein solches Verhalten rechtfertigt, zumindest wenn es einwandfrei nachgewiesen werden kann, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, da das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch das Vortäuschen einer Krankheit empfindlich gestört wird.
- Allerdings gilt hier, wie so oft: Wo kein Kläger, da kein Richter - und gerade in größeren Unternehmen zieht nicht jeder krank geschriebene Mitarbeiter so viel Aufmerksamkeit auf sich, dass seitens des Arbeitgebers recherchiert wird.
Verhalten im Vorstellungsgespräch
- Wer trotz Krankenschein ein Vorstellungsgespräch vereinbart, tut gut daran, den möglichen neuen Arbeitgeber bei "echter" Krankheit ins Bild zu setzen, das hinterlässt, gerade bei offensichtlichen Krankheiten, immer noch einen besseren Eindruck als ein unkommentierter Gipsarm.
- Bei allen ansteckenden Krankheiten empfiehlt es sich, das Vorstellungsgespräch zu verschieben. Erstens möchten Sie ja wohl kaum die neuen Kollegen anstecken, zweitens ist eine Schnupfennase eher nicht geeignet, sich als motivierter und vor Tatkraft strotzender Mitarbeiter zu präsentieren.
- Sollte es sich aber um eine vorgeschobene Krankschreibung handeln, ist Diskretion gefragt. Oder würden Sie etwa jemanden einstellen, der sich krank schreiben lässt, um ein Vorstellungsgespräch zu besuchen?! - Eben.
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