Bei einer Krankschreibung sollten Sie beachten
- Sie fühlen sich krank, gehen zum Arzt und dieser stellt fest, Sie müssen unbedingt sich schonen und gegebenenfalls im Bett liegen. Sie bekommen von Ihrem Arzt eine Krankschreibung und sollten seine Anweisungen befolgen.
- Wenn Sie krankgeschrieben sind, müssen Sie dieses umgehend Ihrem Arbeitgeber sowie Ihrer Krankenversicherung mitteilen. Dafür haben Sie drei Werktage Zeit, bis die Krankmeldung beim Arbeitgeber eintreffen muss.
- Wenn Sie eine Krankschreibung haben, sollten Sie sich auf jeden Fall schonen und sich nicht körperlich belasten. Sie sollten, wenn möglich, Ihr Haus nicht verlassen.
- Ausnahmen für Sie als krankgeschriebenen Arbeitnehmer sind es, wenn Sie einen Arztbesuch wahrnehmen müssen sowie Medikamente besorgen und wichtige Einkäufe (Lebensmittel).
Aufs Probearbeiten verzichten
- Wenn Sie während der Krankschreibung die Möglichkeit bekommen, auf Probe zu arbeiten, sollten Sie dies auf jeden Fall absagen. Sie können auch dem Arbeitsamt Bescheid geben, dass dieser den Arbeitgeber, wo Sie Probearbeiten, Bescheid gibt, dass Sie rechtmäßig krankgeschrieben sind.
- Sie sollten sich auch persönlich (telefonisch) bei dem Arbeitgeber melden und diesen um einen neuen Termin zum Probearbeiten bitten und ihm erklären, dass Sie krank sind und erst genesen müssen.
Arbeiten trotz Krankheit
- Wenn Sie trotz einer Krankmeldung zum Probearbeiten gehen sollten, können Sie Ihren Versicherungsschutz durch die Krankenkasse verlieren.
- Im schlimmsten Fall können Ihnen die Behandlungskosten, die durch Ihre Krankheit entstanden sind, Ihnen zulasten gelegt werden.
- Bei einem wirklichen Arbeitsunfall sind Sie nicht krankenversichert, da Sie als krank gelten und sich strafbar machen sowie der Arbeitgeber, wenn Sie trotz einer Krankmeldung arbeiten und dieses Ihr Arbeitgeber zulässt.
Weiterlesen:
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