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Klage beim Bundesverfassungsgericht einreichen - Wissenswertes

Manchmal bedarf es Klimmzüge um an das Recht zu kommen
Manchmal bedarf es Klimmzüge um an das Recht zu kommen
Eine Klage beim Bundesverfassungsgericht einreichen ist gar nicht mal so schwer. Einen Anwalt benötigen Sie auch nicht. Die Verfahren kosten nichts, aber Geduld benötigen Sie schon. Denn die juristischen Mühlen arbeiten manchmal dort sehr langsam.

Bundesverfassungsgericht - kurz vorgestellt

Das Bundesverfassungsgericht wurde am 28. September 1951 aus der Taufe gehoben. Es stellt das höchste bundesdeutsche Gericht dar. Es kümmert sich primär um Verfassungsbeschwerden. Dabei geht es um die Grundrechtsverstöße. Das sind die Artikel 1 bis 20 des Grundgesetz (GG) sowie die sogenannten erweiterten Grundrechte 101 bis 104 GG.

  • Außerdem ist es für die sogenannte Normenkontrolle zuständig. Das Länder, Regierungen oder auch Mitglieder des Bundestags können dabei ein neues Gesetz auf Verfassungskonformität überprüfen lassen. Auch Sie können also eine Klage beim Bundesverfassungsgericht einreichen.
  • Zu beachten ist, dass es noch höhere Instanzen gibt. Dazu zählen der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der Europäische Gerichtshof und der Internationale Gerichtshof.
  • Auch wenn viele Gerichte und Behörden es nicht immer akzeptieren, werden aufgrund der Gesetze § 31 BverfGG und Artikel 20 GG Absatz 3 die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht Gesetz. Jedoch hängen die Gesetzgeber oft mit der Nachbesserung innerhalb der Gesetzestexte hinterher.

Klageeinreichen - so geht's

Das Bundesverfassungsgericht ist einfach per Fax zu erreichen. Auf seinen Webseiten finden Sie sogar ein Merkblatt, wie Sie eine Klage einreichen müssen.

  • Für das Verfahren einer Verfassungsbeschwerde bedarf es keines Anwalts und es ist sogar gratis. Erklären Sie dem Gericht mithilfe der Urteile, die Sie anfechten wollen, welche Grundrechtsverstöße, Sie anprangern. Dazu faxen Sie oder schicken Sie das von Ihnen monierte Urteile ebenso dem Gericht zu. Bei Postversand reicht eine normale Fotokopie.
  • Wenn Sie noch nicht genügend Erfahrung haben, aber ganz alleine "Rechtsanwalt" üben wollen, lesen Sie sich am besten auf den Webseiten des Bundesverfassungsgerichts ein. Dort sind alle Urteile der letzten Jahre hochgeladen. So bekommen Sie ein Feeling für die Sprache.
  • Suchen Sie mithilfe von Google oder der Suchfunktion auf der Entscheidungssuche auf der Webseite nach Grundsatzurteilen, die auch Ihrem Fall entsprechen und binden Sie diese in ihre Verfassungsbeschwerde mit ein.
  • Beachten Sie, dass manchmal das Bundesverfassungsgericht ein wenig schlampert und durchaus mal lange Zeit was liegen läßt. Geraten Sie nicht in Panik, wenn Ihnen das Gericht als zickig erscheint, weil es etwas nicht annimmt. Oft heißt es das, dass die Verfassungsbeschwerde nicht angenommen wird, weil schon einmal entschieden sei oder keine Wichtigkeit bestände.
  • Deshalb wirken Sie vorab in Ihrer Klage, dass es zwar schon einmal in einem ähnlichen Fall entschieden worden ist, aber das Gericht in Ihrem Fall die 20 GG Absatz 3 in Verbindung mit § 31 BverfGG und 19 GG Absatz 4 verstoßen hat.
  • Wundern Sie sich nicht, wenn es dann noch immer nicht zu einer Eröffnung kommt, manchmal müssen Sie sich erst noch auf die Geschäftsordnung  des Bundesverfassungsgerichts beziehen, um ein Verfahren aus dem allgemeinen Register AR, auf die Verfahrensebene zu ziehen. Dazu beziehen Sie sich auf § 61 Absatz 3 Satz 1 der BVerfGGO, die auch GO-BVerfG bezeichnet wird.
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