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Unterlassungsurteil - was Sie darüber wissen sollten

Handeln durch Unterlassen.
Handeln durch Unterlassen. © Thorben Wengert / Pixelio
Ein Unterlassungsurteil ist das Ergebnis einer Unterlassungsklage. Es wird festgestellt, dass eine andere Person etwas Bestimmtes zu unterlassen hat. Es wird ihr damit verboten, in Ihren geschützten Rechtsbereich einzugreifen.

Um ein Unterlassungsurteil zu erreichen, müssen Sie beim Gericht eine Unterlassungsklage einreichen. Das Gesetz schützt Ihren Rechtsbereich gegen Eingriffe Dritter.

Mit einem Unterlassungsurteil die Privatsphäre schützen

Zu Ihrem Rechtsbereich gehören Ihr Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre, Persönlichkeitsrecht und das Recht am eingerichteten Gewerbebetrieb.

  • Voraussetzung für ein Unterlassungsurteil ist, dass Sie eine Wiederholungsgefahr vortragen können. Nur dann, wenn also die Gefahr besteht, dass der Prozessgegner eine bestimmte Handlung wiederholt, können Sie sich auf ein Rechtsschutzbedürfnis berufen.
  • In Ausnahmefällen kommt auch eine vorbeugende Unterlassungsklage in Betracht. Dann müssen Sie nicht abwarten, bis Ihr Recht verletzt wird, sondern dürfen schon die erste zu erwartende Rechtsverletzung abwehren.
  • Geht es um einen Wettbewerbsverstoß, wird die Wiederholungsgefahr so lange vermutet, bis der Störer Unterlassung verspricht und sein Versprechen mit einer Vertragsstrafe gesichert.
  • Stellt eine Person kreditschädliche Behauptungen über Ihre Person auf, können Sie ihn auf Unterlassung in Anspruch nehmen. 
  • Befürchten Sie, dass Ihr geschiedener Ehepartner Ihnen nachts auflauert, können Sie ihm gerichtlich auftragen lassen, es zu unterlassen, sich Ihnen zu nähern.
  • Verwendet jemand Ihr Bild im Internet, verstößt er gegen Ihr Urheberrecht und kann von Ihnen auf Unterlassung verklagt werden.
  • Voraussetzung für eine Unterlassungsklage ist regelmäßig, dass der Gegner vorher abgemahnt wurde und nicht bereit war, auf Ihr Verlangen einzugehen.

Klageantrag konkret und vollstreckbar formulieren

  • Im Klageantrag müssen Sie so genau wie möglich beschreiben, was der Beklagte unterlassen soll. Dementsprechend muss auch das Unterlassungsurteil so konkret formuliert sein, damit sich in einem nachfolgenden Bestrafungsverfahren feststellen lässt, ob der Prozessgegner sein Handlungsverbot übertreten hat.
  • Im Unterlassungsurteil heißt es dann beispielsweise: "Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, zwischen zwei 20:00 Uhr und 6:00 Uhr in seiner Gaststätte "Zum wilden Mann" Tanzmusik zu veranstalten, die man in der benachbarten Wohnung des Klägers, Hafenstraße 7a, Erdgeschoss durch die geschlossenen Fenster hören kann. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird ein Zwangsgeld bis zu 500.000 € angedroht."
  • Verstößt der Prozessgegner gegen diese Handlungsanweisung, kann das Gericht wiederholt ein Zwangsgeld festsetzen und vollstrecken.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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