Bevor Sie eine Klage bei Gericht einreichen können, hat sich im Vorfeld bereits einiges abgespielt. Hier ist wichtig, dass Sie die Voraussetzungen schaffen, auf deren Grundlage eine Klage überhaupt zulässig und begründet ist. Ihr Klageanspruch kann auf sehr unterschiedliche Ziele ausgerichtet sein. So gibt es die Zahlungsklage, Herausgabeklage, Unterlassungsklage und viele andere. Da jede Klage unterschiedliche Voraussetzungen hat und Ziele verfolgt, beschränkt sich dieser Artikel auf die Zahlungsklage.
Eine Klage muss strategisch vorbereitet werden
- Wenn Sie eine Forderung (Mietforderung, Forderung aus Kaufvertrag, Darlehensforderung) gegen eine andere Person haben, müssen Sie diese Forderung zu einem bestimmten Datum fällig stellen und den Schuldner am besten mit einer ultimativen Zahlungsaufforderung in Verzug setzen.
- Frühestens dann können Sie Klage bei Gericht einreichen. Bis zu einem Streitwert von 5000 € ist das Amtsgericht zuständig, an dem der Schuldner seinen Wohnsitz hat. Liegt der Streitwert über 5000 €, ist das Landgericht zuständig. Dort besteht Anwaltszwang, sodass Sie selbst keine Klage einreichen können.
Inhaltlich bestimmte Schriftsätze beim Gericht einreichen
- Überschreiben Sie Ihr Schriftstück mit Klage. Geben Sie Ihren Vor- und Zunamen nebst Adresse an. Besonders wichtig ist die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift des Schuldners.
- Bezeichnen Sie Ihre Forderung der Höhe nach und den Rechtsgrund, aus dem sich die Forderung begründet.
- Formulieren Sie einen Klageantrag. Beispiel: "Ich beantrage, den Schuldner zu verurteilen, 4128 € nebst gesetzlicher Verzugszinsen seit (Angabe des Verzugszeitpunktes) an mich zu zahlen."
- Beschreiben Sie den Sachverhalt, aus dem die Forderung entstanden ist. Verzichten Sie auf emotionale Aspekte und beschränken Sie sich auf objektive Begebenheiten und Fakten.
Vergessen Sie die Beweismittel nicht
- Benennen Sie alle Beweismittel, die Ihre Forderung begründen und dokumentieren (Urkunden, Schriftverkehr, Zeugen). Fügen Sie immer nur Kopien bei und behalten Originale bei sich.
- Eine rechtliche Bewertung brauchen Sie nicht vorzunehmen. Es ist Aufgabe des Gerichts, aus dem vorgetragenen Sachverhalt die juristischen Schlüsse zu ziehen.
- Fertigen Sie drei Kopien Ihrer Klageschrift (eine für das Gericht, zwei für die Zustellung an den Schuldner) an und reichen Sie diese bei Gericht ein.
- Wenn Sie die Klage einreichen, müssen sie zugleich eine Gerichtsgebühr an die Gerichtskasse zahlen. Diese orientiert sich am Streitwert (bei Mietforderungen gilt die zwölffache Kaltmiete als Streitwert). Ohne Zahlung der Gerichtsgebühr wird die Klage dem Schuldner nicht zugestellt.
Schuldner erhält Gelegenheit zur Stellungnahme
- Das Gericht stellt dem Schuldner die Klage zu und fordert ihn auf, binnen einer bestimmten Frist anzuzeigen, ob er sich verteidigen will und binnen einer weiteren Frist auf die Klage Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahme wird Ihnen zugeleitet, sodass Sie selbst wiederum Stellung beziehen und Ihren Sachvortrag konkretisieren können.
- Sobald der Richter den Eindruck hat, die Sache sei ausgeschrieben, bestimmt er einen mündlichen Verhandlungstermin und lädt Sie als Kläger sowie den Schuldner als Beklagten vor. Im günstigsten Fall wird der Richter in diesem Termin ein Urteil verkünden.
- Im Zweifel oder bei komplexer Sach- oder Rechtslage sollten Sie unbedingt einen Rechtsanwalt kontaktieren, zumal Sie damit rechnen müssen, dass der Schuldner sich seinerseits anwaltlich vertreten lässt. Haben Sie im Vorfeld Ihre Klage unzulänglich begründet, kann es für einen von Ihnen zu spät beauftragten Rechtsanwalt schwierig bis unmöglich sein, Ihren Vortrag zu korrigieren.
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