Kindergeld - bis wann es gezahlt wird
Jedes rechtmäßig in Deutschland gemeldete Kind hat einen Rechtsanspruch auf Kindergeld. Dies ist unabhängig von der jeweiligen Nationalität des Kindes. Nur bis wann es gezahlt wird, ist nicht immer generell gleich. Die Zahlungen enden im Prinzip mit dem Erreichen des 18. Geburtstags, können aber durch Eintreten verschiedener Grundvoraussetzungen wieder aufgenommen werden und doch noch über die Volljährigkeit hinaus geleistet werden.
- Wenn Ihr Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat und bei einer zuständigen Behörde als arbeitssuchend gemeldet ist, kann das Kindergeld bis zum 21. Lebensjahr weiter empfangen werden. Auch wenn Ihr Sohn oder Ihre Tochter dann und wann eigenes Einkommen erzielt, wie z. B. durch eine geringfügige Beschäftigung, geht der Anspruch dadurch nicht verloren. Die entlohnte Tätigkeit sollte aber nicht mehr als 400 € monatlich einbringen.
- Kann die oder der junge Erwachsene nachweisen, dass sie/er sich ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht, diesen aber trotz aller Anstrengungen bisher nicht hat finden können, kann das Kindergeld noch bis zum 25. Geburtstag weiterbezogen werden. Hier sollten allerdings die Eigenbemühungen nachweisbar sein. Sammeln Sie alle Absagen, die im Anschluss auf die jeweils eingereichten Bewerbungen um einen Ausbildungsplatz als Antwort kamen. Ihr Kind sollte sich unbedingt beim zuständigen Arbeitsamt als ausbildungsplatzsuchend melden und dort, wann immer es gefordert wird, vorstellig werden.
- Befindet sich Ihr Abkömmling in einer betrieblichen Berufsausbildung oder in einem Studium, wird Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr weitergezahlt, die Zahlungen enden allerdings schon mit dem Erreichen des angestrebten Zieles. Also bei der Bekanntgabe der Ergebnisse der Abschlussarbeiten in schriftlicher Form.
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