So lassen Sie den Kinderfreibetrag eintragen
- Sie können den Kinderfreibetrag steuerlich geltend machen, wenn er in Ihre Lohnsteuerkarte eingetragen ist. Lassen Sie sich hierzu zuerst die Lohnsteuerkarte von dem Personalbüro Ihres Arbeitgebers aushändigen. Die Personalabteilung hat die Pflicht, Ihnen Ihre Lohnsteuerkarte für Änderungen auszuhändigen.
- Suchen Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes heraus. Sie sollten hierzu die Vaterschaft vorab anerkennen. Sie können nur ein Kind eintragen lassen, das nachweislich von Ihnen ist.
- Nun gehen Sie zum Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt. Es kann jeder Elternteil den halben Kinderfreibetrag eintragen lassen. Beachten Sie, dass trotzdem eine 1,0 in Ihre Lohnsteuerkarte eingetragen wird. Sie können nicht stattdessen den ganzen Kinderfreibetrag erhalten.
- Haben Sie sich den Kinderfreibetrag eintragen lassen, können Sie darüber hinaus einen weiteren Freibetrag eintragen lassen, weil Sie der Mutter zum Unterhalt verpflichtet sind. Die Höhe errechnet sich aus der Höhe Ihres Einkommens. Wenden Sie sich hierzu an das örtliche Finanzamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie fallen. Dort können Sie mit Ihrer Lohnsteuerkarte beim Finanzamt die Änderung eintragen lassen.
- Händigen Sie nun Ihre Lohnsteuerkarte, in der der Kinderfreibetrag eingetragen ist, Ihrem Arbeitgeber aus. Beachten Sie, dass sich Ihre Lohnsteuerklasse dadurch nicht verändert.
Rechtsfolgen des Kinderfreibetrags
- Haben Sie sich den Kinderfreibetrag in die Lohnsteuerkarte eintragen lassen, so wird die Lohnsteuer nicht geringer.
- Sie zahlen nach dem Eintrag des Kinderfreibetrages weniger Solidaritätszuschlag, weniger Kirchensteuer, und Ihr Beitrag zur Pflegeversicherung sinkt um 0,25 %.
Wer ein Kind hat, sollte daher unbedingt den Kinderfreibetrag in seine Lohnsteuerkarte eintragen lassen.
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