Was Sie benötigen
- Personalausweis
- Lohnsteuerkarte
- Lebensbescheinigung
- Abstammungsurkunde
Wenn Sie auf der Lohnsteuerkarte ein Kind eintragen lassen wollen, gibt es dafür unterschiedliche Voraussetzungen. Deshalb benötigen Sie auch unterschiedliche Bescheinigungen, die Sie dabei vorlegen müssen. Es geht nachfolgend nicht um neugeborene Kinder, sondern um Kinder, die schon älter sind.
Auf Lohnsteuerkarte ein Kind eintragen - die Vorschriften
In der Regel werden Kinder automatisch durch die jeweilige Stadt- oder Ortsverwaltung in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Es gibt allerdings auch andere Ausnahmen, wo Sie selbst tätig werden und das Finanzamt um die Eintragung des Kindes bitte müssen.
- Bei einem Kind, das nicht bei den Eltern, sondern anderswo lebt, muss das Kind eine Lebensbescheinigung bei der zuständigen Gemeinde beantragen.
- Von Ihnen, der den Freibetrag eintragen lassen will, werden zusätzlich eine Abstammungsurkunde des Kindes, die Lohnsteuerkarte und Ihr Personalausweis verlangt.
- Wenn das Kind im Ausland lebt, müssen Sie die Eintragung beim Finanzamt durchführen. Hierzu benötigen Sie Ihre Lohnsteuerkarte, den Personalausweis und eine Abstammungsurkunde des Kindes.
- Ebenso verhält es sich, wenn Ihr Kind bereits das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Die Möglichkeiten ein Kind eintragen zu lassen
- Bei Ehepartnern, die beide berustätig sind, ist es in aller Regel so, dass bei jedem ein Freibetrag von 0,5 für das Kind auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wird. Dies rechnet sich hier für die Lohnsteuerberechnung.
- Bei unverheirateten Paaren ist diese Eintragung ebenfalls möglich, hier ändert sich aber nichts an der zu zahlenden Lohnsteuer.
- Wenn Sie die Lohnsteuerkombination III/V gewählt haben, da einer der Partner nichts verdient, lässt sich der andere den ganzen Kinderfreibetrag als 1,0 eintragen.
- Bei der normalen Kombination von IV/IV bekommt jeder ebenfalls einen halben Kinderfreibetrag eingetragen.
Über weitere Möglichkeiten können Sie sich Informationsmaterial bei Ihrem zuständigen Finanzamt oder Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung besorgen.
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