Was bewirkt ein Kinderfreibetrag?
- Ein Kinderfreibetrag wird seit 2006 bei Ihrer Berechnung der Lohnsteuer nicht mehr berücksichtigt. Allerdings wirken sich die Freibeträge auf die Höhe der zu entrichtenden Kirchensteuer und des zu zahlenden Solidaritätszuschlags aus.
- Neben der Zahlung von Kindergeld durch einen Antrag bei der Familienkasse können Sie auch einen Kinderfreibetrag beantragen.
Wie erfolgt das Ändern des Betrages beim Finanzamt?
- Bei Ihrer Lohnsteuererklärung wird dann durch eine Günstigerprüfung festgestellt, ob Sie durch den Kinderfreibetrag ergänzt durch den Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf bei Ihrer Lohnsteuer eine Steuerersparnis erreichen. Falls der Freibetrag günstiger ist, dann erhalten Sie hier die Differenz zwischen Ihrer Einkommensteuerersparnis und einem ausgezahlten Kindergeld direkt vom Finanzamt erstattet.
- Falls Sie kein Kindergeld beantragt haben, können Sie auch Ihren Anspruch auf Steuervergünstigungen hinsichtlich Ihrer Kinder verlieren. Hier beantragen Sie das Kindergeld nachträglich.
- Wenn Sie Kinderfreibeträge eintragen oder ändern wollen, dann ist dafür das Finanzamt zuständig. Sie als Arbeitnehmer sind verpflichtet, alle Veränderungen zu Ihren Gunsten auf der Lohnsteuerkarte dort ändern zu lassen. Seit 2012 erfolgen die Änderungen in einer elektronischen Lohnsteuerkarte.
- Die Höhe Ihres Kinderfreibetrags ist zusammen mit dem jeweiligen Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf an das Existenzminimum pro Kind gebunden.
- Bei der Eintragung der Kinderfreibeträge gilt ein sogenanntes Monatsprinzip. Wenn Sie an mindestens einem Tag pro Monat die vorgeschriebenen Voraussetzungen für eine Berücksichtigung erfüllen, dann erhalten Sie für diesen Monat jeweils 1/12 des zu veranschlagenden Jahresbetrags angerechnet.
- Lassen Sie also direkt beim Finanzamt einen Kinderfreibetrag ändern. Der Antrag dafür erfolgt per Formular: Antrag auf Lohnsteuerermäßigung oder Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuerermäßigung.
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