Was Sie benötigen
- Geburtsurkunde
- Lohnsteuerkarte
Vorteile eines auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Kindes
- Wer sein Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen lässt, kann so gezahltes Kindergeld und Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag aufrechnen. Diese Vorteile sollten Sie sich sichern. Sie erhalten so finanzielle Vorteile bei der Steuerveranlagung.
- Der Kinderfreibetrag wird darüber hinaus beim Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer angerechnet und führt so zu weiteren finanziellen Vorteilen. Beachten Sie, dass sich keine Nachteile ergeben.
- Sie sollten wissen, dass Ihnen bei der Berechnung der Einkommenssteuer für jedes Ihrer Kinder ein Freibetrag in Höhe von 2.184 Euro veranschlagt wird. Dieser Betrag soll die Existenz Ihres Kindes sichern. Zusätzlich wird für jedes Kind ein Freibetrag in Höhe 1.320 Euro pro Jahr für die Betreuungs- und Ausbildungskosten gutgeschrieben.
- Beachten Sie, dass sich, wenn Sie mit Ihren Ehegatten zusammen veranlagt werden, die Freibeträge verdoppeln, sodass insgesamt 4.368 für Kinderfreibetrag und 2.640 Euro für den Betreuungsfreibedarf ergeben. Hierzu muss das Kind jedoch ein Kindschaftsverhältnis zu beiden Eheleuten haben. Beide Eltern können bei der gemeinsamen Veranlagung 7.008 Euro als Freibetrag für jedes Kind erhalten.
Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen
- Zuerst müssen Sie sich an Ihren Arbeitgeber wenden, um die Lohnsteuerkarte zu bekommen.
- Suchen Sie nun mit der Lohnsteuerkarte das Einwohnermeldeamt auf. Achten Sie darauf, die Geburtsurkunde mitzunehmen. Sind Sie verheiratet, so achten Sie darauf, die Lohnsteuerkarte Ihres Ehegatten mitzunehmen.
- Lassen Sie Ihr Kind oder Ihre Kinder nun auf der Lohnsteuerkarte eintragen.
- Nun wird bei jeder Lohnsteuerkarte, auf der ein Kind eingetragen ist der Kinderfreibetrag bei der Steuerveranlagung berücksichtigt.
Sichern Sie sich diese geldwerten Vorteile bei der Veranlagung. Sie sollten sich die Steuervorteile, die sich aus dem Eintragen des Kindes in der Lohnsteuerkarte nicht entgehen lassen.
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