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Kaufvertrag: Motorrad privat - Informatives

Verkaufen Sie nie ohne einen Kaufvertrag!
Verkaufen Sie nie ohne einen Kaufvertrag!
Wenn Sie ein Motorrad besitzen, das Sie verkaufen wollen, sollten Sie ein paar Dinge dabei beachten. Wenn Sie es privat verkaufen, sollten Sie sich sogar um so mehr absichern. Ein Kaufvertrag ist dabei unumgänglich.

Genauso wichtig wie bei einem Autoverkauf ist es, sich abzusichern, wenn es darum geht, ein Motorrad zu verkaufen. Ohne Kaufvertrag können Ihnen sonst große Nachteile entstehen, die manches Mal sogar recht teuer werden könnten.

Informationen zum Kaufvertrag

Ein Kaufvertrag ist beim Verkauf eines Motorrads sehr wichtig. Aus diesem Grund bieten einige Webseiten (ADAC oder kfz-auskunft.de) einen vorgefertigten Vertrag an. Dieser ist meistens als PDF-Datei verfügbar und kann online angesehen und abgespeichert werden. Anschließend können Sie ihn ausdrucken.

  • Bei einigen Verträgen bekommt der Käufer auf einem Extrablatt noch ein paar Hinweise zu seinen und Ihren Rechten. Der Käufer wird darüber informiert, was er in dem Kaufvertrag unterschreibt und wie er selbst sich vor dem Kauf absichern kann (z. B. Probefahrt usw.). Ebenfalls bekommen Sie selbst Tipps zum Verkauf (Barzahlung etc.).
  • Natürlich müssen nach dieser Belehrung die Daten des Käufers und des Verkäufers (Name, Adresse, Ort, Geburtsdatum, Telefonnummer, Ausweisnummer und Ähnliches) eingetragen werden. Außerdem werden Angaben zu dem Motorrad festgehalten (Hersteller, Typ, Kennzeichen, Erstzulassung und dergleichen).
  • Der Verkaufspreis wird in Zahlen sowie in Worten festgehalten. Auch Angaben zu dem Fahrzeug selbst sind meistens enthalten. Hierbei handelt es sich in der Regel um Dinge wie Unfallschäden, Originalmotor, gewerbliche Nutzung, Vorbesitzer, Originalzustand usw.
  • Sondervereinbarungen können eingetragen werden (optional). Dass der Käufer sich verpflichtet das Fahrzeug unverzüglich umzumelden und zudem anerkennt, dass das Motorrad bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers bleibt, sind dagegen sehr wichtige Punkte.
  • Die Bestätigung des Empfangs von dem Käufer (Motorrad) und dem Verkäufer (Geld), muss durch eine Unterschrift beider, mit Ort und Datum bestätigt werden. Beide Vertragspartner bekommen dann zum Abschluss einen ausgefüllten Vertrag für ihre Unterlagen.

Was Sie beim privaten Motorradverkauf beachten sollten

  • Versichern Sie sich, dass der potenzielle Käufer schon genug Fahrpraxis hat und vorsichtig mit der Maschine umgeht (er kennt das Fahrzeug immerhin noch nicht), bevor er das Fahrzeug Probe fährt. Bei der Probefahrt kann sonst nämlich schnell eine Beschädigung an Ihrem Motorrad entstehen.
  • Außerdem sollten sich beide (Verkäufer und Käufer) das Fahrzeug vor der Probefahrt und nach der Probefahrt genau ansehen und mögliche Schäden aufschreiben und unterschreiben. Auch Beweisfotos sind hier eine gute Idee, so entgehen Sie viel Ärger, falls bei der Fahrt etwas schief gehen sollte.
  • Da Sie als Privatverkäufer nicht durch eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung abgedeckt sind, könnten Sie die Kaufsumme oder einen Teil davon, vorweg verlangen (Kaution), damit Sie im Schadensfall etwas abgesichert sind.
  • Zumindest aber sollten Sie den Personalausweis und Führerschein des Interessenten bei sich behalten, damit dieser nicht einfach mit dem Fahrzeug verschwindet, ohne es zu bezahlen. So sehen Sie auch gleich, ob der potenzielle Käufer die passende Fahrerlaubnis für das Motorrad besitzt.
  • Besonders wichtig ist zudem, dass Sie Ihr Fahrzeug sofort nach dem Verkauf abmelden und die Versicherung kündigen, damit der neue Besitzer nicht auf Ihre Kosten Verkehrssünden begehen kann.

Vergessen Sie also nie sich einen Kaufvertrag zu besorgen, wenn Sie Ihr Motorrad privat verkaufen möchten. Achten Sie dabei nur darauf, dass es sich bei dem Vertrag auch wirklich um einen Privatverkauf und keinen Händlervertrag handelt.

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