Der Kauf eines Hauses muss immer notariell beurkundet werden. Ein privatschriftlicher Vertrag genügt nicht. Nur der Notar kann den Vorgang abwickeln und die Eigentumsumschreibung im Grundbuch herbeiführen.
Mit Kaufabsichtserklärung den Fuß in der Tür haben
- Wenn Sie ein Haus besichtigen und ernsthaftes Kaufinteresse haben, dürfen Sie den notariellen Kaufvertrag erst beim Notar beurkunden, wenn Sie die Finanzierung des Kaufpreises sichergestellt oder die Bebaubarkeit des Grundstücks in Ihrem Sinne abgeklärt haben. Für den Notarvertrag fallen zudem erhebliche Gebühren an.
- Sie befinden sich also in einer Zwickmühle. Sie würden gerne kaufen und beurkunden, müssen aber zuerst Ihre Bankfinanzierung beantragen und sicherstellen. Gibt es noch andere Kaufinteressenten, müssen Sie damit rechnen, dass ein anderer Interessent Sie überholt und den Kaufvertrag vor Ihnen beurkundet.
- Wenn Sie sich einigermaßen sicher sind, das Haus kaufen zu wollen, sollten Sie den Eigentümer des Objekts ansprechen und mit ihm eine Kaufabsichtserklärung verhandeln. Mit einer Kaufabsichtserklärung bekunden Sie, dass Sie das Haus grundsätzlich kaufen möchten, sich aber erst endgültig zum Kauf und zur Beurkundung entschließen können, wenn Sie den einen oder anderen Punkt abgeklärt haben.
Haus nur mit Finanzierung kaufen
- Dieser Punkt kann Ihre noch fehlende Finanzierung des Kaufpreises sein, aber auch die Bebaubarkeit eines Grundstücks nach Ihren Plänen.
- Schreiben Sie nach der Bekundung Ihres Kaufinteresses Ihren Vorbehalt in den Text hinein. Formulieren Sie genau, warum Sie noch keine Beurkundung verantworten können.
- Bezeichnen Sie eine Frist oder einen Zeitraum, in dem Sie eine endgültige Entscheidung herbeiführen wollen. Nach Fristablauf wird Ihre Kaufabsichtserklärung unwirksam und der Verkäufer kann das Grundstück anderweitig verkaufen.
- Ohne die Bezeichnung einer Frist wird der Verkäufer nicht bereit sein, Ihre Kaufabsichtserklärung zu akzeptieren, da er irgendwann wissen will, ob Sie nun kaufen oder nicht.
- Vereinbaren Sie mit Idealfall mit dem Käufer, dass er das Grundstück in dieser Zeit nicht anderweitig anbietet und sich verpflichtet, das Grundstück nur an Sie zu verkaufen, sofern Sie sich fristgerecht äußern.
Locken Sie den Verkäufer mit einer Anzahlung
- Leisten Sie keine Anzahlung auf den Kaufpreis, da das Geld verloren ist, wenn der Kauf nicht zustande kommt. Andererseits können Sie den Verkäufer eher dazu bewegen, Ihre Kaufabsichtserklärung zu akzeptieren und das Grundstück nicht anderweitig anzubieten, wenn Sie zumindest einen kleinen Betrag auf den Kaufpreis anzahlen oder als Entschädigung dafür anbieten, dass er Ihnen Zeit für Ihre Kaufentscheidung gewährt.
- Sofern Sie den Kaufvertrag aus eigenem Verschulden aus Gründen zum Scheitern bringen, die Sie nicht als Vorbehalt in der Kaufabsichtserklärung erklärt haben, müssen Sie damit rechnen, dass der Verkäufer Sie schadensersatzpflichtig macht.
- Sie sollten als eine Kaufabsichtserklärung wirklich nur dann abgegeben, wenn Sie sich einigermaßen sicher sind, dass Sie den Kauf werden realisieren können. Dazu gehört, dass Sie die Finanzierung grundsätzlich bereits vorher abgeklärt haben und die Bank letztlich nur noch das Objekt prüfen und Ihren Kreditwunsch endgültig bescheiden muss.
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