Jeder, der im Unternehmen an einem PC arbeitet, muss sich an die geltenden Regelungen halten. Was Sie während der Arbeitszeit im Internet machen, kann für einen Chef durchaus nicht uninteressant sein. Ist das Nutzen der Rechner für private Zwecke nicht gestattet, führen Verstöße zur Abmahnung oder gar zur Kündigung.
Was Überwachungssoftware auf dem PC kann
- Überwachungssoftware gibt es schon seit einigen Jahren. Derartige Überwachungsprogramme können heute unter anderem ermitteln, wann Sie beginnen zu arbeiten und wann Sie aufhören.
- So lässt sich Ihre effektive Nutzarbeitszeit feststellen. Die Spionagesoftware erlaubt Dritten Zugriff auf sämtliche Dokumente auf Ihrem Rechner.
- Alle E-Mails und Programme sowie deren Inhalte werden angezeigt. Auch Fotos vom Bildschirminhalt können zu jedem beliebigen Zeitpunkt gemacht werden.
- Der Mensch hinter der Überwachungssoftware kann sehen, was Sie während der Arbeitszeit privat im Internet machen. Er schaut Ihnen quasi über die Schulter.
Spionagesoftware soll sehen, was Sie im Internet machen
Es gibt eine Vielzahl von Überwachungsprogrammen und monatlich kommen neue hinzu. Ausgewählte Programme heißen beispielsweise Boss Everywhere, 007-Star und eBlaster.
- Ob Ihr PC mit einem Überwachungsprogramm versehen ist, können Sie nicht so leicht erkennen. Denn es gibt meist keinen Eintrag im Taskmanager oder ein Icon im Systemtray.
- Zu den Erkennungsmöglichkeiten der vorgenannten ausgewählten Programme gehört die Suche nach dem jeweiligen Dateinamen.
- Das Programm Boss Everywhere zeigt Ihnen die Bezeichnungen beconfig.exe, rmbew.exe und bewreo.exe, wenn es auf dem PC ist. Geben Sie starrcmd unter Start ein, startet 007-Star, wenn es installiert ist. Sehen Sie die Softwarekennung urlmkpl.dll, dann haben Sie eBlaster auf dem PC.
- Sie können auch selbst eines der Anti-Spy-Programme wie Data Becker Anti-Spion, SpyCop oder Pestpatrol zur Suche installieren. Doch längst werden nicht alle Überwachungsprogramme erkannt.
Auch wenn in Deutschland die Mitarbeiterüberwachung gesetzlich geregelt ist und längst nicht alle Funktionen von Spionagesoftware auf Ihrem Betriebsrechner von Vorgesetzten genutzt werden dürfen, Filterprogramme können uneingeschränkt eingesetzt werden. Auch dürfen nur betriebliche E-Mails gelesen werden. Die private Nutzung von PC und Internet muss ein Unternehmen nicht dulden.
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