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Jemanden fürs Bundesverdienstkreuz vorschlagen - so gehen Sie vor

Vorschläge unterbreiten Sie der zuständigen Staatskanzlei.
Vorschläge unterbreiten Sie der zuständigen Staatskanzlei. © bildpixel / Pixelio
Wenn Sie der Meinung sind, dass jemand das Bundesverdienstkreuz verdient hätte, dann sollten Sie diesen dafür vorschlagen. Jeder kann, wie es im Amtsdeutsch heißt "Ordensanregungen" geben. Das ist unkompliziert und bedarf keiner Form.

Wichtiges zum Bundesverdienstkreuz

  • Egal wen Sie für das Bundesverdienstkreuz vorschlagen, die Person sollte noch am Leben sein, denn der Orden wird in der Regel nicht posthum verliehen. Aber es gibt Ausnahmen, so bekam Dominik Brunner das Kreuz für sein Einschreiten bei einer S-Bahn Schlägerei, bei der er verstarb.
  • Auch sollte die Person, die sie vorschlagen einen guten Leumund haben und etwas Besonderes, über das normale Maß hinausgehende geleistet haben. Das kann auch ein unermüdlicher Einsatz für Jugendliche im Sportverein sein oder der Aufbau einer Organisation die Obdachlosen hilft.
  • Formell können Sie niemanden für das Bundesverdienstkreuz vorschlagen, denn das obliegt den Regierungschefs der 16 Länder. Sie können aber formlos Vorschläge bei den jeweiligen Staatskanzleien unterbreiten.
  • Spezielle Probleme kann es geben, wenn Sie Bürger der freien Hansestädte Bremen oder Hamburg vorschlagen wollen. Zumindest Senatsmitglieder werden diesen Orden nicht akzeptieren und auch andere Bürger stehen zu der Devise, das Hamburger "Auszeichnungen fremder Herren" ablehnen bzw. das es bremische Tradition sei, keine Orden zu tragen. Wenn Sie Menschen dieser Stadt vorschlagen möchten, sollten Sie es sich noch mal überlegen.
  • Sie können nur andere Personen vorschlagen, wenn Sie sich selbst für das Bundesverdienstkreuz bewerben, werden Sie den Orden nicht bekommen.

So können Sie jemanden für den Orden vorschlagen

  1. Richten Sie ein Anschreiben an die Staatskanzlei des Bundeslandes, in dem der Betreffende den Sie vorschlagen wollen wohnt, lebt dieser im Ausland müssen Sie das Schreiben an das Auswärtige Amt richten. In Berlin geht das Schreiben an den Reg.-Bürgermeister, in Hamburg oder Bremen an die Senatskanzlei.
  2. Nennen Sie in diesem Schreiben den Vor- und Familiennamen, die Wohnanschrift und das Geburtsdatum der Person, die Sie vorschlagen.
  3. Erläutern Sie kurz und nachvollziehbar, wieso Sie diese Person vorschlagen. Stellen sie dabei das Besondere und Überdurchschnittliche heraus, dass dieser Mensch geleistet hat.
  4. Wenn möglich benennen sie Personen, die den Vorschlag unterstützen mit vollem Namen und Anschrift. Auch Organistionen, die zu dem Vorschlag Stellung nehmen können, sind von Vorteil.

Jetzt haben Sie alles getan, damit die Person das Bundesverdienstkreuz bekommt, der Rest liegt nicht mehr in Ihrer Hand. Die Staatskanzlei prüft Ihren Vorschlag gewissenhaft und wird, wenn sie die Verleihung befürwortet einen formellen Antrag an die Ordenskanzlei des Bundespräsidialamts senden. Auch dort wird der Vorschlag nochmals geprüft werden.

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